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Ihre Talente können gefördert werden

Es gibt eine ganze Reihe von Förderinstrumenten. Wir geben Ihnen einen Überblick zu den Möglichkeiten und den Bedingungen.

Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG)

Aufstiegs-BAföG (AFBG) ist bares Geld wert! Wenn alle Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden, bekommen Sie bis zu 64% der Gebühren für Ihren Meisterkurs zurück. Dies umfasst Lehrgangs- als auch Prüfungsgebühren. Die Förderung ist unab-hängig von Einkommen und Vermögen.

Wichtige Punkte im Überblick:

  • Das AFBG-Angebot beinhaltet ein Darlehen. Dieses anzunehmen ist sinnvoll.
  • Bei Vollzeitfortbildungen können Sie einen Beitrag zum Lebensunterhalt beantragen.
  • Auch Meisterstück bzw. Aufwendungen für das Meisterprüfungsprojekt können gefördert werden.
  • Achtung: Sie müssen alle ausgezahlten Fördermittel zurückbezahlen, wenn Sie nicht regelmäßig am Kurs teilnehmen. 
  • Stellen Sie Ihren Antrag am besten per elektronischem Formular, dies erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung
  • Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, am besten vor Beginn des Kurses.

Lassen Sie sich beraten! Die Ansprechpartner bei der N-Bank beraten Sie bei allen Fragen zum AFBG. Die NBank ist die Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen mit Sitz in Hannover. Sie ist für die Beratung und Bewilligung der Förderprogramme aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln zuständig. 

Telefon: 0511 30031-497

E-Mail: meisterbafoeg@nbank.de

Claudia Tholen Telefon 0441 232-116 Telefax 0441 232-55116 tholen@hwk-oldenburg.de

Hinweis zur Meisterprämie

Die niedersächsische Landesregierung fördert mit 4.000 Euro alle Meisterinnen und Meister, die ihre Meisterprüfung erfolgreich bestanden haben und den Antrag bei der NBank (s. untenstehenden Link) vollständig und fristgerecht eingereicht haben. Außerdem muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses der Hauptwohnsitz oder der Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem Handwerksbetrieb  seit mindestens sechs Monaten in Niedersachsen liegen.

Prüflinge mit Ausstellungsdatum des Meisterprüfungszeugnisses bis zum 30.06.2023 haben nur noch bis Jahresende 2023 die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. Für diejenigen mit Meisterprüfungszeugnis ab 01.07.2023 wird ab 2024 eine neue Förderrichtlinie gelten.

Antragstellung:

Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Seite der NBank unter https://kundenportal.nbank.de/irj/portal 

Begabtenförderung (Weiterbildungsstipendium) 

Mit dem Weiterbildungsstipendium wird begabten Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung ein Anreiz zur Karriere geboten. Das Stipendium fördert eine berufsbegleitende Weiterbildung mit bis zu 8.700 Euro.

Sie müssen zu Beginn der Förderung (1. März) jünger als 25 Jahre alt sein und besonders gute Leistungen nachweisen können.
 

Durch anrechenbare Zeiten (max. 3 Jahre) von z. B. Mutterschutz, Elternzeit, Grundwehr-/Zivildienst, einem freiwilligen sozialen/ökologischen Jahr etc. kann die Aufnahme auch nach dem 25. Lebensjahr erfolgen.

 

Die Qualifizierung wird nachgewiesen
 

  • durch das Ergebnis der Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser)
  • oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
  • oder durch begründeten Vorschlag des Betriebes oder der Berufsschule.

Eine Bewerbung ist nur möglich für ehemalige Prüflinge der Handwerkskammer Oldenburg.

Hier kommt eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ihre Bewerbung:

Schritt 1: E-Mail schreiben an uns

Schicken Sie uns bis zum 15. Dezember eine E-Mail an gonsior@hwk-oldenburg.de  mit folgenden Angaben: 

  • Name und Vorname
  • E-Mail-Adresse, unter der wir Sie primär kontaktieren sollen
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • PLZ und Ort
  • Straße und Hausnummer
  • Telefonnummer für Rückfragen
  • Ausbildungsberuf
  • Prüfungsergebnis in Punkten - mindestens 87 oder ein 
  • Hinweis, dass Sie einen begründeten Vorschlag einreichen werden
  • erste geplante Weiterbildung mit voraussichtlichem Starttermin

Anhand Ihrer Angaben prüfen wir, ob wir tatsächlich Ihre zuständige Stelle sind und ob Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen. 

Ist dies der Fall, laden wir Sie in unser Online-Portal, unsere Internetbasierte Bewerber- und Stipendiatenverwaltung, ein.

Schritt 2: Einladung in unser Online-Portal

Sie erhalten per E-Mail Link, Zugangsdaten sowie alle weiteren für die Vervollständigung Ihrer Bewerbung notwendigen Informationen per E-Mail direkt aus unserem Online-Portal.

Tipp: Sie haben uns eine E-Mail geschickt und in den darauffolgenden zwei Wochen keine Einladung in unser Online-Portal erhalten?
Bitte schauen Sie in diesem Fall auch in Ihrem Spam-Ordner nach und markieren Sie ggf. unsere Nachricht als „Kein Spam“!

Schritt 3: Vervollständigung Ihrer Daten im Online-Portal

Bitte prüfen und vervollständigen Sie, wie in der Einladungsmail beschrieben, Ihre Daten und klicken dann auf „Abschließen“. Sie sind nun „Bewerber Unvollständig“.

Tipp: Nutzen Sie das Online-Portal nicht von einem mobilen Endgerät aus.

Schritt 4: Vorbereiten und Einreichen der Bewerbungsunterlagen per Post

Durch die Vervollständigung Ihrer Daten haben Sie Ihr Bewerbungsformular (oder „Stammdatenblatt“) als pdf-Dokument generiert. Drucken Sie das Dokument aus, versehen Sie es mit dem aktuellen Datum und Ihrer Unterschrift und senden Sie es mit den auf dem Formular genannten Anlagen per Post an

Handwerkskammer Oldenburg
z.Hd. Marion Gonsior
Theaterwall 32
26122 Oldenburg

Bitte beachten Sie, dass uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Angabe aller geforderter Daten im Online-Portal sowie vollständige per Post geforderte Unterlagen) spätestens am 31.12. vorliegen müssen.

Ihre erste Weiterbildung beginnt vor dem 31.12.? Dann müssen Sie den Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm vor Beginn Ihrer Weiterbildung im Online-Portal stellen.

Schritt 5: Vollständige Bewerbung

Nach Eingang Ihrer Unterlagen per Post prüfen wir diese auf Vollständigkeit. Ist alles komplett, erhalten Sie in unserem Online-Portal den Status „Bewerber Vollständig“ und nehmen am Auswahlverfahren im Januar teil.

Tipp: Überprüfen Sie spätestens zwei Wochen nach dem Versand Ihrer Bewerbungsunterlagen und vor dem Ablauf der Bewerbungsfrist im Online-Portal, ob Sie mittlerweile als „Bewerber Vollständig“ geführt werden.
 


Welche Bewerbungsunterlagen muss ich per Post einreichen?
Die geforderten Anlagen sind auf Ihrem online generierten Bewerbungsformular genannt. In der Regel brauchen wir von Ihnen per Post:
 

  • das online generierte "Stammdatenblatt" für das Weiterbildungsstipendium, vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben
  • eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses der Handwerkskammer. Falls Sie Ihr Prüfungszeugnis noch nicht erhalten haben, genügt vorläufig auch eine Kopie Ihrer Ergebnismitteilung.
  • einen Beschäftigungsnachweis. Das ist ein an uns adressiertes Schreiben Ihres Arbeitgebers auf Geschäftsbogen mit Datum, Unterschrift und Stempel, das nicht älter als drei Monate sein darf und Ihre Wochenarbeitsstunden sowie die Vertragslaufzeit („befristet bis …“ oder „unbefristet“) enthält. 

Bitte drucken Sie folgende Unterlagen aus und entnehmen die Vorgehensweise dem Anschreiben:

Stipendieninformation (224,33 KB)

Richtlinien (156,43 KB)

Bewerbungsschluss ist der 31. Dezember jeden Jahres für die Aufnahme zu einer Weiterbildungsförderung ab dem 1. März.

Wichtig: Sollte Ihre Maßnahme bereits vor dem Aufnahmedatum (1. März) beginnen, muss die Bewerbung vor Beginn der Maßnahme bei uns eingehen (in diesem Fall gilt nicht der 31. Dezember als Bewerbungsschluss). Nach dem Bewerbungsschluss findet ein Auswahlverfahren statt. Danach erhalten Sie per Post eine Zu- oder Absage.

Sie haben eine Absage erhalten? Bis zum Erreichen der Altersgrenze (Sie dürfen zum Aufnahmetermin noch nicht 25 Jahre alt sein) ist ein erneutes Bewerben möglich.

Ein Rechtsanspruch, in das Stipendium aufgenommen zu werden, besteht nicht.

AIle Bewerber/-innen erhalten spätestens Ende Januar eine E-Mail mit einer Zusage oder Absage.

Für diejenigen, die aufgenommen wurden, führen wir im März/ April eine Informationsveranstaltung durch, zu der Sie gesondert eingeladen werden.

Sollten Sie nicht ausgewählt werden, können Sie sich gerne im darauffolgenden Jahr wieder bewerben, sofern Sie die Aufnahmevoraussetzungen auch im kommenden Jahr noch erfüllen!

Absolventen können maximal drei Jahre lang gefördert werden (2.900 Euro pro Jahr). Ein Eigenteil von 10 Prozent pro Maßnahme ist von der Stipendiatin/dem Stipendiaten selbst zu tragen. Gefördert werden berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen, d. h. Sie müssen mindestens 15 Stunden/Woche arbeiten (nicht zwingend im erlernten Beruf). Arbeitssuchende können in das Stipendium aufgenommen werden, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die zuständige Agentur für Arbeit dies bestätigt.

 

Der Lehrgangsanbieter ist frei wählbar. Einen Überblick über das Angebot bieten Ihnen u.a. unser Kursangebot und die Weiterbildungsdatenbank Kursnet der Agentur für Arbeit.

 

Der Besuch von Weiterbildungen in Vollzeitform ist förderfähig, wenn die Stipendiatin/der Stipendiat dafür beurlaubt oder freigestellt wird. Bei Vollzeitmaßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister-/in, Techniker-/in, Fachwirt-/in usw.), die nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungesetz  (AFBG) förderfähig sind, ist der Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses nicht erforderlich.

 

Förderfähig sind auch berufsbegleitende Studiengänge. Maßnahmen müssen immer vor Beginn beantragt werden.

 

Voraussetzungen:
 

  1. Sie sind Stipendiat/in des Weiterbildungsstipendiums.
  2. Sie arbeiten mindestens 15 Stunden/Woche (nicht zwingend im erlernten Beruf).
  3. Die Maßnahme darf noch nicht begonnen haben.
  4. Die Maßnahme baut auf Ihrer Ausbildung oder Berufstätigkeit auf.

 

Maßnahmen, die vor der Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium bereits begannen, können nur unter folgenden Voraussetzungen anteilig ab Aufnahmedatum (1. März) bezuschusst werden:

 

  1. Die Maßnahme läuft mindestens noch sechs Monate nach Aufnahme (1. März) in das Weiterbildungsstipendium (längerfristige Maßnahme),
  2. der Antrag auf Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium wurde vor Beginn der Maßnahme gestellt (das Stammblatt muss also vor Beginn der Maßnahme hier eingehen; in diesem Fall gilt nicht der 31. Dezember als Bewerbungsschluss) und
  3. die Absicht der Durchführung einer bestimmten längerfristigen Maßnahme wurde im Aufnahmeantrag (Stammblatt) genannt.
     

Die Kosten der Maßnahme sind anteilig ab der Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium förderfähig. Sollten Sie im Jahr vor der Aufnahme bereits eine Maßnahme beginnen und nach dem Bewerbungsschluss von uns eine Absage erhalten, tragen Sie die Kosten für diese Weiterbildung komplett selber.

 

Für Hochschulabsolventen ist eine Bewerbung ausgeschlossen.

Das Geld - bislang rund 450 Millionen Euro - stammt aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Mit aktuell bundesweit über 17.000 Stipendiatinnen und Stipendiaten ist das Weiterbildungsstipendium eines der größten Stipendienprogramme überhaupt.

Bundesweit haben sich rund 133.000 Stipendiatinnen und Stipendiaten seit 1991 gezielt beruflich und persönlich weiterqualifiziert, um in ihrem Beruf noch besser voranzukommen. Jedes Jahr kommen rund 6.000 neue junge Leute hinzu.

Die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle, bei der das Berufsausbildungsverhältnis eines Interessenten oder Antragstellers eingetragen war, ist zuständig für die Information, Beratung, Aufnahme und Förderung.

Marion Gonsior Telefon 0441 232-254 Telefax 0441 232-55254 gonsior@hwk-oldenburg.de

Dipl. Wirtschaftsjurist (FH) Marco Zarske Telefon 0441 232-253 Telefax 0441 232-55253 zarske@hwk-oldenburg.de

© Falk Heller, www.argum.com

Mobilitätsberatung - Auslandspraktikum als Chance

Andere Länder – andere Sitten!

Das gilt auch im Arbeitsleben. Heute müssen junge Fachkräfte nicht nur über fachliche, sondern auch über persönliche Kompetenzen verfügen. Gefragt sind qualifizierte Mitarbeiter mit Verständnis für neue Arbeitsweisen, internationalem Know-How und mit Fremdsprachenkenntnissen. Diese können durch berufsbezogene Auslandsaufenthalte erworben werden, die individuell oder in der Gruppe durchgeführt werden.

Die Mobilitätsberatung unterstützt Betriebe, Auszubildende und junge Fachkräfte bei der Organisation von beruflichen Auslandsaufenthalten. Sie können flexibel gestaltet werden und orientieren sich am Bedarf des Betriebes und des Mitarbeiters.

Unterschiedliche Zielländer und Dauer – es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Erfahrungen im Ausland zu sammeln.

Berufliche Auslandspraktika sind für alle Berufe in ganz Europa möglich, die Dauer ist individuell planbar:

  • Auszubildende (2 Wochen bis 12 Monate)
  • Ausbilder (2 Tage bis 2 Wochen)

Beratung und Unterstützung

Die Mobilitätsberatung hilft bei allen Fragen zu beruflichen Auslandspraktika und unterstützt bei deren Durchführung:

  • Allgemeine Informationen zu berufsbezogenen Auslandspraktika
  • Beratung über finanzielle Unterstützung durch Förderprogramme und Hilfe bei der Beantragung der Fördergelder
  • Organisatorische Unterstützung bei der Planung
  • Hilfe bei der Suche nach geeigneten Praktikumsbetrieben und Unterkunft im Ausland
  • Auskünfte über rechtliche und versicherungstechnische Angelegenheiten bei Auslandsaufenthalten
  • Informationen zu Sprachkursen

Sprechen Sie mit uns über Ihr Auslandspraktikum:

Kirsten Grundmann Mobilitätsberatung Telefon 0441 232-275 Telefax 0441 232-55275 grundmann@hwk-oldenburg.de

Förderung über die Agentur für Arbeit und das Jobcenter

Eine Förderung über die Arbeitsagentur bzw. über das zuständige Jobcenter ist für zahlreiche Maßnahmen möglich.  Die Förderung ist individuell und richtet sich nach Ihren persönlichen Voraussetzungen. Diese erfahren Sie bei Ihrem Berater der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter. Hier werden Sie umfassend und kompetent beraten. 

Arbeitssuchende, die Anspruch aus Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II haben oder Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, erhalten ggf. zwecks Weiter-qualifizierung einen Bildungsgutschein. 

Bildungsgutscheine können Sie vor Beginn der Qualifizierung bei der Handwerkskammer Oldenburg einlösen, wenn Sie eines unserer Angebote wahrnehmen möchten. 

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr 

Sind Sie Soldat auf Zeit?  Dann wird Ihre berufliche Bildung nach Maßgabe des Soldatenversorgungsgesetzes gefördert. Der BFD erstattet für viele unserer Angebote die Lehrgangsgebühren sowie Lernmittel, ggf. auch Fahrtkosten. 

Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Berater in den Standorten oder beim Karrierecenter Wilhelmshaven – Berufsförderungsdienst 

Karrierecenter Wilhelmshaven – Berufsförderungsdienst

Karrierecenter Wilhelmshaven – Berufsförderungsdienst
Ebertstraße 74
26382 Wilhelmshaven
Telefon 04421 48 38-32 11 oder -32 26
KarrCBwWilhelmshaven@bundeswehr.org 

Die Bildungsprämie

Mit dem seit 1. Dezember 2008 geltenden Instrument der Bildungsprämie möchte die Bundesregierung auch mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF die Weiterbildung in Deutschland fördern. Sie wollen beruflich weiterkommen und möchten sich weiterbilden? Sie haben schon einen Kurs oder Lehrgang gefunden, den Sie sich so aber nicht leisten können? Oder Sie möchten zum Thema Weiterbildungsangebote beraten werden? In jedem Fall sind Sie bei der Bildungsprämie richtig. Seit Dezember 2008 zahlt sich Weiterbildung auch im wörtlichen Sinn aus - mit der Bildungsprämie. Denn wenn Sie einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar besuchen, um im Beruf ein Stück voran zu kommen, erhalten Sie einen Prämiengutschein - es gibt also Bares vom Staat. Der Prämiengutschein kann für Sie bis zu 500 Euro wert sein. Dieser dient der Ko-Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung für Erwerbstätige. Die Höhe kann bis zu 500 Euro betragen, wenn Sie mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil leisten.

Voraussetzung:

Die Maßnahme darf max. 1000 Euro (Rechnungsbetrag) kosten. Als Antragssteller müssen Sie mind. 25 Jahre alt sein, dazu mindestens 15 Wochenstunden berufstätig sein und Sie dürfen ein maximal zu versteuerndes Einkommen von 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten haben. Um einen Prämiengutschein zu erhalten, lassen Sie sich zunächst persönlich beraten. Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Beratungsstelle „Gewusst wo – gewusst wie“. In diesem Gespräch werden die individuellen Voraussetzungen sowie die Voraussetzungen an Weiterbildung und Bildungsanbieter geklärt.

Bringen Sie zu dem Gespräch bitte mit

  • einen amtlichen Ausweis mit Foto (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)
  • Ihren letzten Einkommensteuerbescheid (mindestens aus dem Vor-Vorjahr)
  • gegebenenfalls einen Nachweis über den Aufenthaltsstatus

Bitte beachten Sie, dass die Weiterbildung vor der Prämiengutscheinberatung weder begonnen haben noch gebucht worden sein darf. 

© Falk Heller, www.argum.com

Beratungsstelle „Gewusst wo – gewusst wie“

Till Wagenknecht Telefon 0441 235-2963 info@bildungsberatung-oldenburg.de

Der Spargutschein

Die Beratungsstelle der „Gewusst wo – gewusst wie“ berät Sie auch zum Spargutschein. Vom Spargutschein können alle Personen profitieren, die über entsprechendes Ansparguthaben aus vermögenswirksamen Leistungen verfügen. Ansparguthaben kann zum Beispiel aus Bausparverträgen, Lebensversicherungen, Mitarbeiter-Beteiligungen oder Investmentfonds entnommen werden, ohne dass gezahlte Prämien (wie Arbeitnehmer-Sparzulage) zurückgezahlt werden müssen. Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Steuerersparnis bei Lehrgangsgebühren 

Lehrgangsgebühren einschl. Fahrt- und Nebenkosten sind steuerbegünstigt, soweit sie nicht durch Zuschüsse abgedeckt sind.
Nutzen Sie ein Veranstaltungsangebot, um sich in einem ausgeübten Beruf fortzubilden, dann sind die Aufwendungen Werbungskosten. Dient Ihre Teilnahme an einer Veranstaltung Ihrer selbstständigen Tätigkeit, z.B. als Gewerbetreibender, sind die entsprechenden Kosten Betriebsausgaben.  Im Zweifel nehmen Sie am besten Rücksprache mit Ihrem Steuerberater bzw. Ihrem Finanzamt. 

Weiterbildungsscheck der Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft 

Beantragen können den Scheck (max. 200 Euro/Jahr – Eigenanteil an den Kosten zur beruflichen Fortbildung mindestens 25 Prozent)

  • Beschäftigte in Elternzeit
  • Berufsrückkehrer/innen oder erwerbslose Frauen (ohne ALG/Hartz IV)
  • Geringfügig Beschäftigte (max. 450 Euro/Monat)
  • Wohnsitz Landkreis Oldenburg/Stadt Delmenhorst/Stadt Oldenburg  

Auf Antrag kann ein Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten gewährt werden.

Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft

Geschäftsstelle im Kreishaus Wildeshausen
Telefon04431 85-472
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