
Bauleitplanung
Die Handwerkskammer Oldenburg wird von den Gemeinden und Städten im Kammerbezirk über die bevorstehende Aufstellung oder Änderung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen informiert.
Durch die Beteiligung der Handwerkskammer und betroffener Handwerksbetriebe sollen Konflikte, Probleme oder Bedenken, die sich aus der Planung oder den beabsichtigten Maßnahmen ergeben können, offengelegt und soweit möglich in den weiteren Planungen gelöst werden.
Damit möglichst alle Belange Berücksichtigung finden, haben Handwerkskammer und betroffene Handwerksbetriebe die Möglichkeit, ihre Anregungen und Bedenken zu den beabsichtigten Planänderungen oder Maßnahmen in Stellungnahmen zu äußern.
Handwerksbetriebe, die ihre Interessen durch beabsichtigte Planungen oder Maßnahmen berührt sehen, werden gebeten, sich vor Fristablauf an die Handwerkskammer Oldenburg zu wenden.
Folgende Bauleitpläne liegen zur Stellungnahme vor:
- Gemeinde Molbergen
Bebauungsplan Nr. 87 "Im Pekel"
Stellungnahme bis zum 19.06.2025
- Gemeinde Lindern
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Tierhaltung II"
Stellungnahme bis zum 16.06.2025
- Gemeinde Lindern
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 "Tierhaltung IV"
Stellungnahme bis zum 16.06.2025
- Gemeinde Lastrup
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79D "Lastrup, Ortskern-Einzelhandel"
Stellungnahme bis zum 19.06.2025
- Gemeinde Lastrup
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 "Schnelten, MI Schnelter Straße" und 32. Änderung des Flächennutzungsplanes 2001
Stellungnahme bis zum 19.06.2025
- Gemeinde Dötlingen
31. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 91 „Biogas Rhade/Rhader Sand“
sowie Nr. 92 „Biogas Rhade/Zur Eiche“
Stellungnahme bis zum 27.06.2025