
Informationen zur Teilqualifizierung
Teilqualifizierungen im Handwerk sind abschlussbezogen und beziehen sich auf einen vollständigen Ausbildungsberuf. Sie richten sich an Personen, die älter als 25 Jahre sind und für die eine klassische Ausbildung oder Umschulung nicht (mehr) infrage kommt, beispielsweise:
- an- und ungelernte Personen mit mehrjähriger Berufserfahrung,
- Personen mit abgebrochener Berufsausbildung oder mit abgebrochenem Studium,
- Personen, die eine ggf. ursprünglich erlernte Berufstätigkeit nicht mehr ausüben können oder wollen, sowie
- Migrant*innen mit teilweiser Anerkennung ihres ausländischen Abschlusses
Weiterführende Informationen unter:
