
© Handwerkskammer Oldenburg
Rechtsberatung und Handwerksrolle
Wir bieten Ihnen bei vielen rechtlichen Themen wie zum Beispiel Mietrecht, Erbrecht, Handwerks- und Firmenrecht unsere Unterstützung an. Außerdem führen wir die Handwerksrolle - das Verzeichnis, in das Gewerbetreibende, die ein Handwerk selbstständig ausüben, eingetragen werden.
Die Handwerksrolle
Die Mitarbeiter der Abteilung Handwerksrolle beraten Sie bei
- der Eintragung und Löschung von Unternehmen
- handwerksrechtlichen und gewerberechtlichen Fragen
- Fragen zu den Antragsmöglichkeiten von Ausnahmebewilligungen oder Ausübungsberechtigungen gemäß §§ 8 und 9 sowie 7 a und 7 b HwO
- Fragen zur Anerkennung gleichwertiger Berufsabschlüsse
- Handelsregisterangelegenheiten
- vielen anderen handwerksrechtlichen, firmenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten

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Betriebe, die ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben, werden in die Handwerksrolle eingetragen. Die Eintragung ist vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der Handwerkskammer zu beantragen. Die Eintragungsvoraussetzungen sind in § 7 HwO geregelt.
Betriebe, die ausschließlich ein zulassungsfreies Handwerk oder eine handwerksähnliche Tätigkeit ausüben, werden gemäß § 18 HwO in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe eingetragen.
Bereich: Stadt Oldenburg
Bereich: Landkreise Friesland und Wesermarsch
Bereich: Landkreis Oldenburg
Bereich: Delmenhorst und Landkreis Vechta
Bereich: Landkreis Ammerland und Stadt Wilhelmshaven
Bereich: Landkreis Cloppenburg
Handwerksrechtliche Auskünfte, Ausnahmegenehmigungen, Ausübungsberechtigungen
Rechtsberatung
Wir beraten unsere Mitgliedsbetriebe in allen betriebsbezogenen Rechtsfragen, insbesondere im
- Baurecht / VOB
- Gesellschaftsrecht
- Handwerks- und Firmenrecht
- Mietrecht (gewerblich)
- Vertragsrecht
- Erbrecht
- Schutz vor Zahlungsausfällen.
Wir analysieren Problemfälle und helfen bei der Lösung durch telefonische Auskünfte oder durch Einzelberatung.
Bei Streitigkeiten zwischen Ihnen und Ihren Kunden bieten wir Ihnen gerne ein Vermittlungsverfahren an oder benennen einen Sachverständigen. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Bereich "Sachverständige/Schlichtungsstellen".
Die Handwerkskammer steht ihren Mitgliedsbetrieben rechtsberatend zur Seite. Eine Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im Rahmen von außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen ist uns aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes nicht gestattet. Bitte wenden Sie sich als Innungsbetrieb in diesem Fall an Ihre Kreishandwerkerschaft oder einen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Ihrer Wahl.