
© Handwerkskammer Oldenburg
Rechtsberatung und Handwerksrolle
Wir bieten Ihnen bei vielen rechtlichen Themen wie zum Beispiel Mietrecht, Erbrecht, Handwerks- und Firmenrecht unsere Unterstützung an. Außerdem führen wir die Handwerksrolle - das Verzeichnis, in das Gewerbetreibende, die ein Handwerk selbstständig ausüben, eingetragen werden.
Die Handwerksrolle
Die Mitarbeiter der Abteilung Handwerksrolle beraten Sie bei
- der Eintragung und Löschung von Unternehmen
- handwerksrechtlichen und gewerberechtlichen Fragen
- Fragen zu den Antragsmöglichkeiten von Ausnahmebewilligungen oder Ausübungsberechtigungen gemäß §§ 8 und 9 sowie 7 a und 7 b HwO
- Fragen zur Anerkennung gleichwertiger Berufsabschlüsse
- Handelsregisterangelegenheiten
- vielen anderen handwerksrechtlichen, firmenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten

© www.amh-online.de
Betriebe, die ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben, werden in die Handwerksrolle eingetragen. Die Eintragung ist vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der Handwerkskammer zu beantragen. Die Eintragungsvoraussetzungen sind in § 7 HwO geregelt.
Betriebe, die ausschließlich ein zulassungsfreies Handwerk oder eine handwerksähnliche Tätigkeit ausüben, werden gemäß § 18 HwO in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe eingetragen.
Bereiche: Stadt Oldenburg und Landkreis Oldenburg (Großenkneten, Hatten, Hude, Wardenburg)
Bereiche: Landkreise Friesland und Wesermarsch
Bereiche: Delmenhorst, Landkreise Vechta und Oldenburg (Wildeshausen, Dötlingen, Ganderkesee, Harpstedt, Colnrade)
Bereiche: Landkreis Ammerland, Wilhelmshaven
Bereich: Landkreis Cloppenburg
Handwerksrechtliche Auskünfte, Ausnahmegenehmigungen, Ausübungsberechtigungen
Rechtsberatung
Wir beraten unsere Mitgliedsbetriebe in allen betriebsbezogenen Rechtsfragen, insbesondere im
- Baurecht / VOB
- Gesellschaftsrecht
- Handwerks- und Firmenrecht
- Mietrecht (gewerblich)
- Vertragsrecht
- Erbrecht
- Schutz vor Zahlungsausfällen.
Wir analysieren Problemfälle und helfen bei der Lösung durch telefonische Auskünfte oder durch Einzelberatung.
Bei Streitigkeiten zwischen Ihnen und Ihren Kunden bieten wir Ihnen gerne ein Vermittlungsverfahren an oder benennen einen Sachverständigen. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Bereich "Sachverständige/Schlichtungsstellen".
Die Handwerkskammer steht ihren Mitgliedsbetrieben rechtsberatend zur Seite. Eine Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im Rahmen von außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen ist uns aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes nicht gestattet. Bitte wenden Sie sich als Innungsbetrieb in diesem Fall an Ihre Kreishandwerkerschaft oder einen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Ihrer Wahl.
Rechtsanwälte finden Sie bei:
Verbraucherschlichtung:
Diese Informationspflicht gilt
Alle Unternehmen müssen Ihre Kunden nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz darüber informieren, ob Sie im Fall einer Meinungsverschiedenheit an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen.
Handwerker, die ihre Produkte und Dienstleistungen über Online-Shops vertreiben, sind bereits seit Anfang 2016 verpflichtet, in ihrem Online-Shop auf die Internetplattform der Europäischen Kommission zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (http://ec.europa.eu/consumers/odr) hinzuweisen.
Seit dem 1. Februar 2017 gelten diese Informationspflichten:
- Unternehmen, die Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden oder eine Firmenwebseite haben und zu einem bestimmten Stichtag mehr als 10 Personen beschäftigen, müssen Verbraucher darüber informieren, ob eine Bereitschaft zur Teilnahme an einer Verbraucherschlichtung besteht.
- Für alle Unternehmen gilt ausnahmslos: Bei Meinungsverschiedenheiten mit einem Verbraucher müssen die Unternehmen diesen auf ihre bestehende oder nicht bestehende Bereitschaft zur Teilnahme an einer Verbraucherschlichtung informieren.
Nähere Informationen zu den Informationspflichten mit Musterformulierungen hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in einem Merkblatt zusammengestellt. Das Merkblatt und eine Übersicht der Schlichtungsstellen der Handwerkskammer Oldenburg können Sie als PDF-Datei herunterladen:
Hinweis zu den neuen Regeln für Verbraucherverträge
Am 13. Juni 2014 sind umfassende Änderungen im Verbraucherrecht in Kraft getreten, um europaweit den Verbraucherschutz auszuweiten. Massiv betroffen ist auch das Handwerk. Widerrufsrechte für Verbraucher und Informationspflichten für Unternehmer werden zum Teil neu geschaffen, zum Teil ausgeweitet. Daneben werden allgemeine Pflichten von Dienstleistern und Verkäufern sowie die Rechtsfolgen eines Widerrufs geregelt.
Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie bringt nicht nur für die Betreiber von Internetshops zahlreiche Änderungen mit sich, sondern auch für Handwerker. Insbesondere die Umsetzung der Informationspflichten sowie die Gestaltung der Widerrufsbelehrungen bedürfen einer besonderen Sorgfalt, wenn der Handwerker keine rechtlichen und finanziellen Nachteile in Kauf nehmen will.