Ehrungen und Urkunden

Die ursprünglich auf der Sitzung des Vorstandes am 19. August 1983 beschlossenen Ehrungsrichtlinien sind letztmalig auf der Vorstandssitzung am 6. Mai 2024 aktualisiert worden. 

Danach können Persönlichkeiten, die sich um das oldenburgische Handwerk und seine Organisation besondere Verdienste erworben haben oder aufgrund ihrer langjährigen handwerklichen Tätigkeiten besonderen Dank und Anerkennung verdienen, durch die Handwerkskammer geehrt werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

Die Ehrungsrichtlinien als Download:

Ehrungsrichtlinien_Stand 2024 (1,43 MB)

Urkunden für hervorragende Leistungen
in der Gesellen- und Abschlussprüfung

Auszubildende, die ihre Gesellen- oder Abschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von 87 Punkten oder mehr abgeschlossen haben, werden mit einer Urkunde für hervorragende Leistungen geehrt.  Die Übergabe der Urkunde erfolgt durch die Präsidentin/den Präsidenten der Handwerkskammer oder eine Vizepräsidentin/einen Vizepräsidenten der Handwerkskammer  im Rahmen der Freisprechungsfeier, soweit die zu ehrenden Prüflinge anwesend sind.  Ansonsten übergeben Mitglieder der Kammergeschäftsführung, die Kreishandwerksmeisterin/der Kreishandwerksmeister, die Obermeisterin/der Obermeister der entsprechenden Innung oder die/der Vorsitzende des zuständigen Prüfungsausschusses die Urkunde. 

Siegerurkunden für Teilnehmer an den Deutschen Meisterschaften im Handwerk – German Craft Skills - auf Kammerebene

Personen, die nach bestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung an der Deutschen Meisterschaft im Handwerk – German Craft Skills im Bezirk der Handwerkskammer Oldenburg teilgenommen und dabei gesiegt haben, werden mit einer Siegerurkunde ausgezeichnet.  Die Übergabe der Urkunde erfolgt im Rahmen der Siegerehrung durch die Präsidentin/den Präsidenten der Handwerkskammer oder eine Vizepräsidentin/einen Vizepräsidenten der Handwerkskammer und die Hauptgeschäftsführerin/den Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer oder ihrer/seiner Vertretung. 

Ehrenurkunden für Ausbildungsbetriebe der Sieger bei den Deutschen Meisterschaften im Handwerk – German Craft Skills - auf Kammerebene

Als Anerkennung für ihre besonderen Ausbildungsleistungen werden diejenigen Betriebe, deren Auszubildende bei der Deutschen Meisterschaft im Handwerk – German Craft Skills im Bezirk der Handwerkskammer Oldenburg gesiegt haben, mit einer Ehrenurkunde ausgezeichnet.  Die Übergabe der Urkunde erfolgt im Rahmen der Siegerehrung durch die Präsidentin/den Präsidenten der Handwerkskammer oder eine Vizepräsidentin/einen Vizepräsidenten der Handwerkskammer und die Hauptgeschäftsführerin/den Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer oder ihrer/seiner Vertretung. 

Anträge für alle Ehren- und Jubiläumsurkunden

Bitte per Mail an:
urkunden@hwk-oldenburg.de

Ehrenurkunden für Arbeitnehmerjubiläen in Silber und Gold

Die Ehrenurkunde wird auf Antrag an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einer mindestens 25-jährigen ununterbrochenen Tätigkeit im gleichen Handwerksbetrieb verliehen, wobei ein zwischenzeitlicher Inhaberwechsel ohne Belang ist. Entsprechendes gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des handwerksähnlichen Gewerbes sowie der Handwerksorganisation.  Vergeben werden anlässlich des 25-, 30- oder 35-jährigen Mitarbeiterjubiläums eine Ehrenurkunde in silberner Ausführung sowie anlässlich des 40-, 45- oder 50-jährigen Jubiläums eine Urkunde in goldener Ausführung. 

Die Ehrenurkunde in silberner Ausführung wird auf Antrag auch an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vergeben, die nach mindestens 25-jähriger Betriebszugehörigkeit in den Ruhestand wechseln. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens 40 Jahre im Unternehmen tätig waren, erhalten auf Antrag zum Eintritt in den Ruhestand eine Ehrenurkunde in goldener Ausfertigung. Die Übergabe der Urkunde erfolgt durch die Kreishandwerksmeisterin/den Kreishandwerksmeister oder die Obermeisterin/den Obermeister der Innung.  In besonderen Fällen überreicht die Präsidentin/der Präsident, eine Vizepräsidentin/ein Vizepräsident oder die Geschäftsführung der Handwerkskammer die Urkunde.  

Ehrenurkunden für Betriebsjubiläen in Silber und Gold

Die Verleihung der Ehrenurkunden an Selbständige erfolgt auf Antrag bei Betriebsjubiläen. Ausgestellt wird die Urkunde beginnend mit dem 25-jährigen Betriebsjubiläum in silberner, ab dem 50-jährigen Betriebsjubiläum in goldener Ausführung und setzt sich alle 25 Jahre fort. 

Auf Antrag kann auch bei runden Betriebsjubiläen nach mindestens 25 Jahren eine Ehrenurkunde verliehen werden. Runde Jubiläen sind ab dem 25-jährigen Bestehen Jubiläen in 5-Jahres-Schritten. Für die Ausführungen in Silber oder Gold gelten die zuvor genannten Bestimmungen. Die Übergabe der Urkunde erfolgt durch die Kreishandwerksmeisterin/den Kreishandwerksmeister oder die Obermeisterin/den Obermeister der Innung. In besonderen Fällen überreicht die Präsidentin/der Präsident, eine Vizepräsidentin/ein Vizepräsident oder die Geschäftsführung der Handwerkskammer die Urkunde.

Ehrenurkunden für das Silberne, Goldene, Diamantene oder Eiserne Meisterjubiläum

Die Verleihung der Ehrenurkunde zum 25-jährigen, 50-jährigen, 60-jährigen oder 65-jährigen Meisterjubiläum erfolgt auf Antrag. Verliehen wird sie an Handwerkerinnen oder Handwerker, die vor 25, 50, 60 oder 65 Jahren ihre Meisterprüfung bei der Handwerkskammer Oldenburg abgelegt haben. 

Ausnahmsweise ist eine Verleihung der Ehrenurkunden auch für Handwerkerinnen oder Handwerker möglich, die vor 25, 50, 60 oder 65 Jahren ihre Meisterprüfung vor einer anderen Handwerkskammer abgelegt haben, wenn diese Kammer keine entsprechende Ehrung vornimmt und die Handwerkerin oder der Handwerker der Handwerkskammer Oldenburg zugehörig ist oder war. 

Die Übergabe der Urkunden kann formlos erfolgen. 

Der Silberne Meisterbrief der Handwerkskammer Oldenburg

Die Verleihung des Silbernen Meisterbriefes ist zulässig bei Nachweis von Verdiensten um das oldenburgische Handwerk, sofern die zu Ehrenden seit mindestens 20 Jahren im Besitz eines handwerklichen Meisterbriefes oder einer gleichwertigen Qualifikation sind. 

Zu den Verdiensten zählen zum Beispiel Tätigkeiten, die entweder  mindestens 15 Jahre lang durchgängig in einem Ehrenamt oder kumuliert über mehr als 20 Jahre in mehreren Ämtern auf Innungs-, Kreishandwerkerschafts- oder Handwerkskammerebene erworben wurden. Der Silberne Meisterbrief wird in der Regel auf besonderen Antrag des Vorstandes einer Innung, einer Kreishandwerkerschaft oder der Handwerkskammer verliehen.  Die Entscheidung über die Verleihung des Silbernen Meisterbriefes trifft die Präsidentin/der Präsident der Handwerkskammer. 

Die Übergabe des Silbernen Meisterbriefes erfolgt durch die Präsidentin/den Präsidenten der Handwerkskammer oder eine Vizepräsidentin/einen Vizepräsidenten der Handwerkskammer. Ansonsten übergibt die Kreishandwerksmeisterin/ der Kreishandwerksmeister oder eine Vertreterin/ein Vertreter die Urkunde.  

Goldener Meisterbrief der Handwerkskammer Oldenburg

Die Verleihung des Goldenen Meisterbriefes ist zulässig bei Nachweis von Verdiensten um das oldenburgische Handwerk, sofern die zu Ehrenden seit mindestens 30 Jahren im Besitz eines handwerklichen Meisterbriefes oder einer gleichwertigen Qualifikation sind. Zu den Verdiensten zählen zum Beispiel Tätigkeiten, die entweder mindestens 25 Jahre lang durchgängig in einem Ehrenamt oder kumuliert über mehr als 30 Jahre in mehreren Ämtern auf Innungs-, Kreishandwerkerschafts- oder Handwerkskammerebene erworben wurden. Der Goldene Meisterbrief wird in der Regel auf besonderen Antrag des Vorstandes einer Innung, einer Kreishandwerkerschaft oder der Handwerkskammer verliehen.  Die Entscheidung über die Verleihung des Goldenen Meisterbriefes trifft die Präsidentin / der Präsident der Handwerkskammer.   

Die Übergabe des Goldenen Meisterbriefes erfolgt durch die Präsidentin/den Präsidenten der Handwerkskammer oder eine Vizepräsidentin/einen Vizepräsidenten der Handwerkskammer. Ansonsten übergibt die Kreishandwerksmeisterin/ der Kreishandwerksmeister oder eine Vertreterin/ein Vertreter die Urkunde.

Diamantener Meisterbrief der Handwerkskammer Oldenburg

Die Verleihung des Diamantenen Meisterbriefes ist zulässig bei Nachweis von Verdiensten um das oldenburgische Handwerk, sofern die zu Ehrenden seit mindestens 40 Jahren im Besitz eines handwerklichen Meisterbriefes oder einer gleichwertigen Qualifikation sind. Zu den Verdiensten zählen zum Beispiel Tätigkeiten, die entweder mindestens 35 Jahre lang durchgängig in einem Ehrenamt oder kumuliert über mehr als 40 Jahre in mehreren Ämtern auf Innungs-, Kreishandwerkerschafts- oder Handwerkskammerebene erworben wurden. 

Der Diamantene Meisterbrief wird in der Regel auf besonderen Antrag des Vorstandes einer Innung, einer Kreishandwerkerschaft oder der Handwerkskammer verliehen. Die Entscheidung über die Verleihung des Diamantenen Meisterbriefes trifft die Präsidentin/der Präsident der Handwerkskammer.  

Die Übergabe des Eisernen Meisterbriefes erfolgt durch die Präsidentin / den Präsidenten der Handwerkskammer oder eine Vizepräsidentin / einen Vizepräsidenten der Handwerkskammer. Ansonsten übergibt die Kreishandwerksmeisterin / der Kreishandwerksmeister oder eine Vertreterin / ein Vertreter die Urkunde.

Der Ehrenmeisterbrief des oldenburgischen Handwerks

Die Verleihung des Ehrenmeisterbriefes ist zulässig bei langjährigen, besonders herausragenden Verdiensten einer Ehrenamtsträgerin oder eines Ehrenamtsträgers um das oldenburgische Handwerk und seine Organisation, sofern der Besitz eines handwerklichen Meisterbriefes oder einer gleichwertigen Qualifikation seit mindestens 30 Jahren nachweisbar ist. 

Zu den besonders herausragenden Verdiensten zählen zum Beispiel ehrenamtliche Tätigkeiten wie 

  • der Ablauf von mindestens einer Amtsperiode als Präsidentin oder Präsident der Handwerkskammer 
  • der Ablauf von mindestens zwei Amtsperioden als Vizepräsidentin oder Vizepräsident der Handwerkskammer
  • der Ablauf von mindestens drei Amtsperioden als Kreishandwerksmeisterin oder Kreishandwerksmeister 
  • der Ablauf von mehr als drei Amtsperioden als Vorstandsmitglied der Handwerkskammer oder mehr als fünf Amtsperioden als Vorstandsmitglied einer Kreishandwerkerschaft 
  • kumuliert der Ablauf von mindestens 15 Jahren in den zuvor genannten Ämtern 

Der Ehrenmeisterbrief kann in der Regel nur auf besonderen Antrag des Vorstandes einer Kreishandwerkerschaft oder der Handwerkskammer verliehen werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Präsidentin oder der Präsident. In besonderen Fällen kann von der Richtlinie abgewichen werden. 

Die Übergabe des Ehrenmeisterbriefes erfolgt durch die Präsidentin/den Präsidenten der Handwerkskammer oder eine Vizepräsidentin/einen Vizepräsidenten der Handwerkskammer. Ansonsten übergibt die Kreishandwerksmeisterin/ der Kreishandwerksmeister oder eine Vertreterin/ein Vertreter die Urkunde. 

Der Silberne Gesellenbrief der Handwerkskammer Oldenburg

Die Verleihung des Silbernen Gesellenbriefes ist zulässig bei Nachweis von Verdiensten um das oldenburgische Handwerk, sofern die zu Ehrenden seit mindestens 20 Jahren im Besitz eines handwerklichen Gesellenbriefes oder einer gleichwertigen Qualifikation sind. Zu den Verdiensten zählen zum Beispiel Tätigkeiten, die entweder mindestens 15 Jahre lang durchgängig in einem Ehrenamtoder kumuliert über mehr als 20 Jahre in mehreren Ämtern auf Innungs-, Kreishandwerkerschafts- oder Handwerkskammerebene erworben wurden. 

Der Silberne Gesellenbrief wird in der Regel auf besonderen Antrag des Vorstandes einer Innung, einer Kreishandwerkerschaft oder der Handwerkskammer verliehen.  Die Entscheidung über die Verleihung des Silbernen Gesellenbriefes trifft die Präsidentin / der Präsident der Handwerkskammer. 

Die Übergabe des Silbernen Gesellenbriefes erfolgt durch die Präsidentin / den Präsidenten der Handwerkskammer oder eine Vizepräsidentin / einen Vizepräsidenten der Handwerkskammer. Ansonsten übergibt die Kreishandwerksmeisterin / der Kreishandwerksmeister oder eine Vertreterin / ein Vertreter die Urkunde.  

Der Goldene Gesellenbrief der Handwerkskammer Oldenburg

Die Verleihung des Goldenen Gesellenbriefes ist zulässig bei Nachweis von Verdiensten um das oldenburgische Handwerk, sofern die zu Ehrenden seit mindestens 30 Jahren im Besitz eines handwerklichen Gesellenbriefes oder einer gleichwertigen Qualifikation sind. Zu den Verdiensten zählen zum Beispiel Tätigkeiten, die entweder mindestens 25 Jahre lang durchgängig in einem Ehrenamtoder kumuliert über mehr als 30 Jahre in mehreren Ämtern auf Innungs-, Kreishandwerkerschafts- oder Handwerkskammerebene erworben wurden. 

Der Goldene Gesellenbrief wird in der Regel auf besonderen Antrag des Vorstandes einer Innung, einer Kreishandwerkerschaft oder der Handwerkskammer verliehen.  Die Entscheidung über die Verleihung des Goldenen Gesellenbriefes trifft die Präsidentin / der Präsident der Handwerkskammer. 

Die Übergabe des Goldenen Gesellenbriefes erfolgt durch die Präsidentin / den Präsidenten der Handwerkskammer oder eine Vizepräsidentin / einen Vizepräsidenten der Handwerkskammer. Ansonsten übergibt die Kreishandwerksmeisterin / der Kreishandwerksmeister oder eine Vertreterin / ein Vertreter die Urkunde.  

Der Diamantene Gesellenbrief der Handwerkskammer Oldenburg

Die Verleihung des Diamantenen Gesellenbriefes ist zulässig bei Nachweis von Verdiensten um das oldenburgische Handwerk, sofern die zu Ehrenden seit mindestens 40 Jahren im Besitz eines handwerklichen Gesellenbriefes oder einer gleichwertigen Qualifikation sind. Zu den Verdiensten zählen zum Beispiel Tätigkeiten, die entweder mindestens 35 Jahre lang durchgängig in einem Ehrenamt oder kumuliert über mehr als 40 Jahre in mehreren Ämtern auf Innungs-, Kreishandwerkerschafts- oder Handwerkskammerebene erworben wurden. 

Der Diamantene Gesellenbrief wird in der Regel auf besonderen Antrag des Vorstandes einer Innung, einer Kreishandwerkerschaft oder der Handwerkskammer verliehen.  Die Entscheidung über die Verleihung des Diamantenen Gesellenbriefes trifft die Präsidentin / der Präsident der Handwerkskammer. 

Die Übergabe des Diamantenen Gesellenbriefes erfolgt durch die Präsidentin / den Präsidenten der Handwerkskammer oder eine Vizepräsidentin / einen Vizepräsidenten der Handwerkskammer. Ansonsten übergibt die Kreishandwerksmeisterin / der Kreishandwerksmeister oder eine Vertreterin / ein Vertreter die Urkunde.  

Der Ehrenring der Handwerkskammer Oldenburg

Die Verleihung des Ehrenringes ist zulässig bei langjährigen außerordentlichen Verdiensten einer Ehrenamtsträgerin oder eines Ehrenamtsträgers um das oldenburgische Handwerk und seine Organisation, die auch handwerkspolitische Bedeutung haben. Voraussetzung ist ferner eine mindestens 20-jährige Ehrenamtstätigkeit in der Handwerksorganisation im Oldenburger Land an maßgeblicher Stelle und der Besitz eines handwerklichen Meisterbriefes oder des Hochschulabschlusses Diplom-Ingenieurin oder Diplom-Ingenieur, Ingenieurin (grad.) oder Ingenieur (grad.) oder Bachelor oder Master of Engineering. 

Der Erwerb des Meisterbriefes oder des Hochschulabschlusses müssen seit mindestens 30 Jahren nachweisbar sein.  Der Ehrenring darf bis zu dreimal an lebende Persönlichkeiten des Handwerks verliehen werden.  Über die Verleihung ist eine besondere Urkunde auszufertigen, in der die Verdienste der Trägerin oder des Trägers zu würdigen sind. In wichtigen Ausnahmefällen kann die Zahl der Ehrenringe auf fünf erhöht und auch Nichthandwerkerinnen und Nichthandwerkern zuerkannt werden. 

Die Entscheidung über die Verleihung des Ehrenringes trifft der Vorstand der Handwerkskammer Oldenburg. Gleiches gilt, sofern im Einzelfall von den vorstehenden Richtlinien ausnahmsweise abgewichen werden soll. Die Übergabe erfolgt durch die Präsidentin oder den Präsidenten der Handwerkskammer Oldenburg. Es ist lediglich der Geehrten oder dem Geehrten gestattet, den Ehrenring öffentlich zu tragen. Nach dem Tode der Geehrten oder des Geehrten haben die Erben sicherzustellen, dass der Ehrenring an die Handwerkskammer Oldenburg zurückgegeben wird. 

Der Ehrenbrief des oldenburgischen Handwerks

Der Ehrenbrief kann Nichthandwerkerinnen und Nichthandwerkern verliehen werden, die sich in außergewöhnlichem Maße um das oldenburgische Handwerk und seine Organisation verdient gemacht haben. 

Die Entscheidung hierüber trifft der Vorstand der Handwerkskammer. Die Übergabe des Ehrenbriefes erfolgt durch die Präsidentin oder den Präsidenten der Handwerkskammer oder eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten der Handwerkskammer.  

Die Ehrenurkunde der Handwerkskammer Oldenburg für Personen, die sich um das oldenburgische Handwerk verdient gemacht haben

Die Verleihung der Ehrenurkunde an Handwerkerinnen oder Handwerker und Nichthandwerkerinnen oder Nichthandwerker ist zulässig bei Nachweis von Verdiensten um das oldenburgische Handwerk.

Zu den Verdiensten zählen zum Beispiel Tätigkeiten, die entweder mindestens 15 Jahre lang durchgängig in einem Ehrenamt oder kumuliert über mehr als 20 Jahre in mehreren Ehrenämtern erworben wurden.  

Die Ehrenurkunde wird in der Regel auf besonderen Antrag des Vorstandes einer Innung, einer Kreishandwerkerschaft oder der Handwerkskammer verliehen. Die Entscheidung über die Verleihung der Ehrenurkunde trifft die Präsidentin oder der Präsident. Die Übergabe der Ehrenurkunde erfolgt durch die Präsidentin oder den Präsidenten oder eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten. Ansonsten übergibt die Kreishandwerksmeisterin oder der Kreishandwerksmeister oder eine Vertreterin oder ein Vertreter die Urkunde.