Neue Ausbildungsordnungen für die Bauwirtschaft
Wichtige Informationen für Ausbildungsbetriebe
Zum 1. August 2026 tritt die neue Ausbildungsordnung für die Berufe der Bauwirtschaft in Kraft. Insgesamt wurden 19 Bauberufe neu geordnet, darunter 16 dreijährige und 3 zweijährige Ausbildungsberufe in den Bereichen Hochbau, Tiefbau und Ausbau.
Ziel der Neuordnung ist es, die Ausbildung stärker an den technischen Fortschritt sowie an aktuelle und zukünftige Anforderungen der Bauwirtschaft anzupassen.
Neben inhaltlichen Modernisierungen gibt es auch strukturelle Änderungen bei Ausbildungsaufbau, Prüfungen und überbetrieblicher Ausbildung. So werden in den dreijährigen Berufen künftig gestreckte Abschlussprüfungen eingeführt, während es in den zweijährigen Berufen bei Zwischen- und Abschlussprüfung bleibt. Zudem werden die überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen (ÜLU) neu organisiert.
Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben vertraut zu machen und Ihre Ausbildungsplanung entsprechend anzupassen.
Bei neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnissen ist Folgendes zu beachten:
Für das erste Ausbildungsjahr stehen die neuen Inhalte in den überbetrieblichen Lehrgängen und in der Berufsschule bereit. Die vollständige Umstellung der Inhalte für das zweite Ausbildungsjahr erfolgt jedoch schrittweise und ist zum Ausbildungsstart 2026 noch nicht abgeschlossen.
Was bedeutet das für Auszubildende die…
- …aufgrund eines Schulabschlusses (z.B. Abitur) oder des Alters die Ausbildung verkürzen wollen?
Eine Verkürzung wird immer am Ende der Ausbildung abgezogen. Somit durchlaufen die Auszubildenden vertragstechnisch das erste und zweite Ausbildungsjahr. In der Regel kommen die Auszubildenden in die zweite Berufsschulklasse, welche aktuell noch nicht beschult werden kann. - …durch einen Berufsfachschulabschluss das erste Lehrjahr angerechnet bekommen?
Eine Anrechnung wird immer zu Beginn der Ausbildung abgezogen, somit starten die Auszubildenden vertragstechnisch und in der Berufsschule im 2. Ausbildungsjahr. Die zweite Berufsschulklasse wird nicht nach neuer Ausbildungsordnung angeboten.
Empfohlene Vorgehensweise:
1. Bei Verträgen mit einer Verkürzung oder Anrechnung muss die Ausbildung spätestens am 31. Juli 2026 beginnen:
- Diese Ausbildungsverhältnisse werden nach der alten Ausbildungsordnung (gültig bis 31.07.2026) durchgeführt, inklusive der Beschulung, der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen und der Prüfungen.
- Im Ausbildungsvertrag muss der Ausbildungsbeginn spätestens auf den 31. Juli 2026 gesetzt werden.
2. Wenn eine Verkürzung oder Anrechnung berücksichtigt werden soll, der offizielle Ausbildungsbeginn jedoch ab/nach dem 1. August 2026 ist:
- Hilfestellung bei späterem Ausbildungsbeginn gibt die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Oldenburg. Eine Kontaktaufnahme ist dringend anzuraten. Ein Beginn ab dem 1. August 2026 im 2. Ausbildungsjahr ist nicht möglich!
Wichtige Hinweise:
- Diese besondere Situation besteht nur für das Ausbildungsjahr 2026/2027.
- Sie betrifft ausschließlich Ausbildungsverhältnisse mit Anrechnung oder Verkürzung.
- Die Prüfungen erfolgen bei Ausbildungsbeginn bis 31. Juli 2026 nach der alten Ausbildungsordnung (Zwischen- und Gesellenprüfung). Bei Ausbildungsbeginn ab dem 1. August 2026 erfolgen sie nach der neuen Ausbildungsordnung (Teil 1 und 2 der gestreckten Gesellenprüfung).
- Betriebe und Auszubildende können bei Vorliegen der Voraussetzungen (Notendurchschnitt in den berufsbezogenen Fächern besser als 2,5) einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung ca. ein ¾ Jahr vor Ende der Ausbildung stellen. So könnte die Ausbildung um ½ Jahr verkürzt werden.
Es wird eine Online-Infoveranstaltung zu dieser Thematik geben. In dieser erhalten Sie Informationen zum Thema Neuordnung der Bauberufe, sowie zur praktischen Umsetzung in diesem Jahr.
Veranstaltungen
Neue Ausbildungsordnungen: Was bedeutet das für Ihren Betrieb?
Die neuen Ausbildungsordnungen bringen Änderungen für die betriebliche Ausbildung mit sich. Doch was bedeutet das konkret für Aufbau, Ablauf und Planung der Ausbildung? Welche Auswirkungen ergeben sich für bestehende und neue Ausbildungsverhältnisse?
Die Handwerkskammer Oldenburg bietet dazu virtuelle Informationsveranstaltungen und Fragestunden über Microsoft Teams an.
Inhalte sind:
- die Auswirkungen auf die betriebliche Ausbildungsplanung,
- Änderungen bei Prüfungen,
- Regelungen zu Verkürzungen und Anrechnungen,
- sowie der Übergang von der bisherigen zur neuen Ausbildungsordnung.
Die Veranstaltung richtet sich an alle Ausbildungsbetriebe der Bauwirtschaft, die sich frühzeitig auf die Neuerungen vorbereiten möchten.
Die Termine sind:
Dienstag, 05. Mai 2026 um 16:30Uhr
Mittwoch, 03. Juni 2026 um 16:30Uhr
Eine Teilnahme ist ohne Anmeldung unter diesem Link möglich:
https://teams.microsoft.com/meet/328263432616121?p=hts0F2ha1UcZnF8WZQ
Meeting ID: 328 263 432 616 121
Passcode: 6g3EL78c
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