Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.hwk-oldenburg.de/
Die Handwerkskammer Oldenburg ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gesamte Website der Handwerkskammer Oldenburg.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist aktuell noch nicht barrierefrei im Sinne der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit § 9 des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG). Die Anforderungen der BITV 2.0 werden derzeit noch nicht erfüllt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Der Internetauftritt wurde bislang nicht systematisch auf Barrierefreiheit geprüft.
Es ist daher davon auszugehen, dass Inhalte und Funktionen nicht vollständig barrierefrei sind.
Eine detaillierte Auflistung wird nach Abschluss einer Prüfung ergänzt.
Geplante Maßnahmen
Die Handwerkskammer Oldenburg wird eine systematischen Prüfung der Website durchführen.
Im Anschluss werden die identifizierten Barrieren schrittweise behoben.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13. August 2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbsteinschätzung ohne formale Prüfung.
Feedback und Kontakt
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Handwerkskammer Oldenburg
Fenja Gralla
Theaterwall 32
26122 Oldenburg
Telefon: 0441 232-217
E-Mail: gralla@hwk-oldenburg.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de