Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.hwk-oldenburg.de/
Die Handwerkskammer Oldenburg ist bemüht, ihren Internetauftritt im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes, der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der europäischen Norm EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit der BITV 2.0 und der EN 301 549 vereinbar.
Die im Rahmen einer externen Prüfung festgestellten redaktionellen Barrieren wurden nach bestem Wissen und Gewissen bearbeitet. Dazu gehörten insbesondere fehlende oder unzureichende Alternativtexte für informative Bilder, fehlende Textalternativen für grafische Inhalte, nicht ausreichend zugängliche Bildergalerien, fehlende Transkripte für Audioinhalte sowie fehlerhafte oder unvollständige Untertitel.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die Website ist in den folgenden Bereichen noch nicht vollständig barrierefrei:
- Bei einzelnen interaktiven Elementen, beispielsweise Karten, Galerien und Mediensteuerungen, ist die Bedienung mit der Tastatur oder mit assistiven Technologien noch nicht vollständig möglich.
- Bei einzelnen Seiten bestehen noch Probleme mit der semantischen Überschriften- und Inhaltsstruktur.
- Teilweise sind Formularfelder und Fehlermeldungen noch nicht ausreichend programmatisch mit den zugehörigen Eingabefeldern verknüpft.
- Der Tastaturfokus ist bei einzelnen Elementen nicht ausreichend sichtbar oder die Tastaturreihenfolge ist nicht vollständig schlüssig.
- Bei einzelnen Bedienelementen sind Rollen, Zustände oder zugängliche Namen noch nicht vollständig korrekt umgesetzt.
- Bei einzelnen Elementen bestehen weiterhin Einschränkungen bei den Farb- und Textkontrasten.
- Bei einzelnen Medien können noch technische oder inhaltliche Alternativen, beispielsweise Audiodeskriptionen oder vollständig zugängliche Medienbeschreibungen, fehlen.
Die noch bestehenden Einschränkungen beruhen im Wesentlichen auf technischen Anpassungen an Seitentemplates, interaktiven Komponenten, Formularen und eingebundenen Drittanbieteranwendungen. Die Behebung dieser Punkte wird schrittweise geprüft und umgesetzt.
Die genannten Punkte beruhen auf den Ergebnissen eines externen BITV-Schnelltests sowie einer anschließenden internen Nachprüfung. Der externe Test bezog sich auf eine repräsentative Auswahl von 13 Seiten und ist daher nicht ohne Weiteres auf den gesamten Webauftritt übertragbar.
Erstellung dieser Erklärung
Die erste Bewertung der Website erfolgte im Zeitraum vom 19. November 2025 bis zum 10. Dezember 2025 durch die TWIN CUBES GmbH. Grundlage der Prüfung waren die BITV 2.0, die EN 301 549 in der im Bericht zugrunde gelegten Fassung sowie die WCAG 2.2.
Nach der externen Prüfung wurden die redaktionellen Inhalte überarbeitet. Die Nachprüfung dieser Änderungen erfolgte durch die Handwerkskammer Oldenburg selbst am 30. September 2026.
Die interne Nachprüfung umfasste insbesondere:
- Alternativtexte für informative Bilder,
- Kennzeichnung dekorativer Bilder,
- Textalternativen für grafische Inhalte,
- Transkripte für Audioinhalte,
- Untertitel und deren inhaltliche Qualität,
- Beschreibungen von Galerien und Medien.
Die technische Prüfung der noch offenen Punkte wird fortgeführt.
Feedback und Kontakt
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Handwerkskammer Oldenburg
Fenja Gralla
Theaterwall 32
26122 Oldenburg
Telefon: 0441 232-217
E-Mail: gralla@hwk-oldenburg.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de