Angelika Bentin / panthermedia.net

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Sie haben im Ausland einen handwerklich ausgerichteten Berufsabschluss erworben?

Durch das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen(BQFG)" - kurz: Anerkennungsgesetz, erhalten alle Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit einem deutschen Berufsabschluss.

In dem Verfahren können neben den Ausbildungsnachweisen auch die im In- oder Ausland erworbenen Berufserfahrungen und sonstigen Befähigungsnachweise berücksichtigt werden. 

Ablauf der Gleichwertigkeitsprüfung

Wir überprüfen, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihren Berufsqualifikationen und dem deutschen Berufsabschluss bestehen. Wenn wir von Ihnen für die Prüfung nicht die erforderlichen Nachweise oder keine ausreichenden Informationen erhalten können, ist es möglich, dass eine Qualifikationsanalyse zur Feststellung Ihrer beruflichen Kompetenzen, z.B. ein Fachgespräch oder eine Arbeitsprobe, durchgeführt wird.

Was erhalten Sie am Ende des Verfahrens?

Sie erhalten eine Gleichwertigkeitsbescheinigung, wenn keine wesentlichen Unterschiede festgestellt worden sind. Durch die Gleichwertigkeitsbescheinigung haben Sie die gleichen Rechte wie jemand, der die deutsche Prüfung abgelegt hat. Ein deutsches Prüfungszertifikat wird jedoch nicht verliehen. Wenn wesentliche Unterschiede festgestellt werden, stellen wir Ihre vorhandenen Berufsqualifikationen dar und beschreiben, welche wesentlichen Unterschiede zum deutschen Abschluss bestehen. Dieses Dokument können Sie auch bei einer Bewerbung auf dem deutschen Arbeitsmarkt nutzen.

Wenn die Gleichwertigkeitsprüfung für ein zulassungspflichtiges Handwerk wesentliche Unterschiede feststellt, haben Sie die Möglichkeit, eine von uns im Bescheid vorgegebene Ausgleichsmaßnahme (Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang) durchzuführen, um die Gleichwertigkeit zu erreichen.

Was müssen Sie für eine Gleichwertigkeitsprüfung tun?

Wir benötigen folgende Unterlagen vollständig und sortiert als PDF-Datei per E-Mail oder per Post:

  • Lebenslauf
    Tabellarische Aufstellung der Ausbildungsgänge von der Schul- über Berufsausbildung bis zu Erwerbstätigkeiten/Berufserfahrungen
  • Abschlussdokumente der Berufsausbildung
    Hochauflösende Farbkopie vom Original mit deutscher Übersetzung durch einen öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher/Übersetzer
  • Identitätsnachweis
    Kopie Personalausweis oder Reisepass
  • Datenblatt Kontaktdaten + Datenschutzerklärung / Einwilligungserklärung 
    Download
  • Nachweis Erwerbsabsicht / Arbeitsvertrag 
    notwendig, wenn Antragsteller noch im Ausland wohnhaft ist

Nach Eingang der Unterlagen prüfen wir, ob eine Antragsberechtigung vorliegt und ob diese auch sinnvoll ist.
Eine Antragsberechtigung liegt vor, wenn eine staatlich anerkannte Ausbildung absolviert wurde, die einen gewissen Inhalt und Dauer umfasst. 
Sollte die Antragsberechtigung bestätigt werden, kann der Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gestellt werden. Den Antrag erhalten Sie dann von uns.

Kosten des Anerkennungsverfahrens

Die Kosten für ein Anerkennungsverfahren liegen zwischen 100 € und 600 €. 
Weitere Kosten können im Rahmen einer eventuell notwendigen Qualifikationsanalyse oder bei der Durchführung von Qualifizierungen anfallen. 

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns bitte.   

Ass. jur. Christine Leemhuis Telefon 0441 232-242 Telefax 0441 232-55-242 leemhuis@hwk-oldenburg.de

Anne Meyer Telefon 0441 232-266 Telefax 0441 232-55-266 meyer@hwk-oldenburg.de

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