
Der Vorstand aus der Gründungszeit mit ihrem Vorsitzenden, dem Schnei-dermeister Ludwig Neubert aus Oldenburg (sitzend, 3. v.l.).
© Handwerkskammer Oldenburg
Handwerkskammer feiert 125-jähriges Bestehen
In der langen Tradition hat sich die Institution eine wichtige Rolle als verlängerter Arm des Staates, als Dienstleister und als Sprachrohr erarbeitet. Momentan gehören 13.400 Betriebe der Handwerkskammer Oldenburg an.
erstellt am 11. Juni 2025
Gewerberecht, Prüfungsordnung, Ausbildung: Seit nunmehr 125 Jahren gibt es Fixpunkte für das Aufgabengebiet der Handwerkskammer Oldenburg. „Die Grundlage des Handelns basiert heutzutage auf dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks“, erklärt Eckhard Stein. Er ist der elfte Präsident in der Geschichte der Handwerkskammer Oldenburg. Der erste hieß Ludwig Neubert. Der Schneidermeister aus Oldenburg wurde am 2. Juli 1900 in der Gaststätte „Union“ zum 1. Vorsitzenden der Handwerkskammer gewählt.
Zum Jubiläum möchte Präsident Stein die Vergangenheit und die Gegenwart in einen Zusammenhang bringen. „Damals wie heute stützen sich die hoheitlichen Aufgaben der Kammer auf den Gedanken der Selbstverwaltung. Ein wirklich hohes Gut, das zu erhalten unser aller Bestreben ist und weiterhin sein muss. Der Staat überträgt Aufgaben wie das Führen von Handwerks- und Lehrlingsrolle an die Kammern. Über eigene Gremien organisiert das Handwerk das Prüfungswesen, dabei ist neben der wichtigen Arbeit seitens des Hauptamtes auch ein sehr großes ehrenamtliches Engagement unverzichtbar. Das Handwerk hat im Laufe der Zeit mit dafür gesorgt, dass das duale Ausbildungssystem in anderen Ländern einen exzellenten Ruf hat.“
Wie kam es zur Gründung im Jahr 1900? Drei Jahre zuvor setzte Kaiser Wilhelm II. mit Zustimmung des Bundesrates und des Reichstages eine Änderung der damals gültigen Gewerbeordnung in Kraft. Heiko Henke, seit 2014 Hauptgeschäftsführer der Kammer, erläutert hierzu: „Der kaiserliche Erlass bildete den Grundstein für die heutige Handwerksordnung. Zur Vertretung des Handwerks wurden Kammern errichtet. Das damalige Handwerksgesetz bildete das Fundament für ein ungeahntes Aufblühen des Handwerks.“
Heute, 125 Jahre später, erfüllt die Handwerkskammer Oldenburg zahlreiche Aufgaben für die 13.400 Mitgliedsbetriebe mit rund 90.000 Beschäftigten. Zu Beginn waren es 7.400 Betriebe und 13.000 Beschäftigte. Der Kammerbezirk umfasst die Landkreise Friesland, Ammerland, Wesermarsch, Oldenburg, Cloppenburg und Vechta sowie die kreisfreien Städte Wilhelmshaven, Oldenburg und Delmenhorst. Seit 1937 gehört Wilhelmshaven durch seine Eingliederung in das Land Oldenburg zum Bezirk der Handwerkskammer, der dem ehemaligen Verwaltungsbezirk Oldenburg entspricht.
Als sich im Verlauf des Zweiten Weltkrieges die Wirtschaftslage immer mehr verschärfte, wurde die gewerbliche Wirtschaft zur Mobilisierung kriegsrelevanter Kräfte in Gauwirtschaftskammern zusammengefasst. Die Gauwirtschaftskammer-Verordnung vom 20. April 1942 bedeutete die Auflösung der Handwerkskammer Oldenburg sowie der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer, die beide in der Gauwirtschaftskammer Weser-Ems mit Sitz in Bremen aufgingen.
Der Neuanfang nach dem Zweiten Weltkrieg begann für die Handwerkskammer mit der Berufung des Oldenburger Tischlermeisters Rudolf Freese am 20. Juli 1945 zum Kammerpräsidenten. Als Vorstandsmitglieder wurden die acht Kreishandwerksmeister eingesetzt. Heutzutage gibt es noch sieben Kreishandwerkerschaften, da die Gebietskörperschaften Wilhelmshaven und Friesland im Jahr 2010 zur Kreishandwerkerschaft Jade fusionierten.
Ab Mitte der 1950er-Jahre gab es einen wirtschaftlichen Aufschwung, der den Betrieben gut gefüllte Auftragsbücher bescherte. In der Folgezeit gingen Novellen der Handwerksordnung zumeist auf neue Techniken und Verfahren zurück. „Gegenwärtig sind in der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO) die 53 zulassungspflichtigen Berufe aufgeführt, für deren selbstständige Ausübung eine Qualifikationsvoraussetzung erforderlich ist“, erklärt Hauptgeschäftsführer Henke. „In der Anlage B Abschnitt 1 sind die 41 zulassungsfreien Handwerke erfasst, die ohne Befähigungsnachweis ausgeübt werden können. In den zulassungsfreien Handwerken ist der Erwerb einer Gesellen- oder Meisterprüfung möglich und sinnvoll, aber keine Voraussetzung für eine selbstständige Tätigkeit“, so Henke weiter. „Und abschließend gibt es in der Anlage B Abschnitt 2 die 51 handwerksähnlichen Gewerbe. Auch diese können ohne weiteren Befähigungsnachweis ausgeübt werden.“
Die Handwerkskammer vertritt die Belange der Arbeitgeber und die der Arbeitnehmer. In allen Gremien der Handwerkskammer stellt die Arbeitnehmerseite jeweils ein Drittel der Mitglieder. Das ist ein wichtiger Aspekt, gibt ihr auch politisch ein großes Gewicht. Wenn die Kammer sich für das Handwerk einsetzt, spricht sie immer für die Arbeitgeberseite und die Arbeitnehmerseite.
Präsident Stein möchte die Erfolgsgeschichte der Kammer für ein zukunftsfähiges Handwerk weiterschreiben. „Die Kammer muss die Belange der Mitgliedsunternehmen mit ihren Beschäftigten im politischen Raum vertreten und ihnen gleichzeitig Hilfestellung zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit anbieten.“
Das Jubiläum nimmt die Handwerkskammer Oldenburg zum Anlass, mit der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer zu einem Sommerfest einzuladen. Mit geladenen Gästen, vorrangig ehrenamtlich Aktive in den Kammerausschüssen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wird im Juni im Park der Gärten in Bad Zwischenahn gefeiert. „Die IHK wurde ebenfalls im Jahr 1900 gegründet. Gemeinsam sind wir Körperschaften des öffentlichen Rechts und spielen eine entscheidende Rolle bei der Ausbildung von Fach- und Führungskräften“, greift Handwerkskammer-Präsident Eckhard Stein nur einige von vielen Gemeinsamkeiten heraus.
Meilensteine der Handwerkskammer Oldenburg
1900 | Anmietung von Geschäftsräumen im Kunstgewerbemuseum am Stau in Oldenburg |
1908 | Einführung des Kleinen Befähigungsnachweises |
1909 | Errichtung eines Sachverständigeninstitutes zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerk und Kundschaft |
1913 | Erwerb des Dienstgebäudes Theaterwall 32 in Oldenburg |
1919 | Bildung einer Arbeitsgemeinschaft der drei Oldenburger Kammern - Industrie- und Handelskammer, Landwirtschaftskammer, Handwerkskammer – zur gemeinsamen Bearbeitung allgemeiner Wirtschaftsfragen |
1920 | Errichtung einer gemeinsamen Steuer-Auskunftsstelle der Wirtschaftskammern |
1927 | Aufbau einer betriebswirtschaftlichen Beratungsstelle bei der Handwerkskammer |
1929 | Anlegung der Handwerksrolle |
1935 | Einführung des Großen Befähigungsnachweises. Gründung der ersten Gewerbeförderungsstelle bei der Handwerkskammer |
1937 | Eingliederung der Stadt Wilhelmshaven in das Land Oldenburg und damit in den Bereich der Handwerkskammer |
1938 | Gesetz über die Altersversorgung des Handwerks und Übertragung des Rechts der Verleihung der Lehrlingsanleitungsbefugnis und der Genehmigung der ausnahmsweisen Eintragung in die Handwerksrolle an die Handwerkskammer |
1945 | Nach dem Zusammenbruch 1945 war dem Oldenburgischen Handwerk nicht zuletzt dank der aus eigener Initiative wieder erstandenen Handwerkskammer als wesentlicher Bestandteil seine Organisationsstruktur erhalten geblieben. Die Kammer konnte kurzfristig ihre Arbeit wiederaufnehmen, nachdem das Land Oldenburg durch eine Verordnung der Britischen Militärregierung 1946 dem neu gebildeten Land Niedersachsen eingegliedert worden war. Allerdings wurde die pflichtmäßige Zugehörigkeit zu einer Innung durch den freiwilligen Beitritt abgelöst. |
1948 | Das Sachverständigeninstitut der Handwerkskammer nahm mit der Währungsreform die Arbeit wieder in größerem Umfang auf. |
1953 | Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) am 17. September 1953 gab es endlich wieder ein "Grundgesetz" für das gesamte Handwerk der im Jahr 1949 konstituierten Bundesrepublik Deutschland, in dem auch der Große Befähigungsnachweis seinen Platz hatte. Diese Voraussetzung für die selbstständige Führung eines Handwerksbetriebes stellt heute noch einen wichtigen Ordnungsfaktor in der Handwerksorganisation dar. |
1958 | Neuregelung des Sachverständigenwesens gemäß § 84 (1) Ziff. 8 der Handwerksordnung Einführung der Vorschriften für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen durch die Handwerkskammer Oldenburg |
1969 | Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Lehrlingsstreitigkeiten |
1971 | Einstellung von Ausbildungsberatern zur Überwachung der Lehrlings-Ausbildung |
1974 | Einrichtung einer Kraftfahrzeug-Schlichtungsstelle |
1977 | Kauf eines 13.000 qm großen Grundstücks mit einer Werkshalle von 1.300 qm zur Errichtung eines Berufsbildungszentrums (BBZ) in Oldenburg-Tweelbäke |
1978 | Unterzeichnung eines Partnerschaftsvertrages mit der Handwerkskammer in La Rochelle/Frankreich |
1981 | Umfangreiche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen des BBZ |
1982 | Einrichtung einer Innovationsberatungsstelle |
1987 | Neubau eines Schulungszentrums für neue Technologien auf dem BBZ-Gelände |
1988 | Erwerb eines 13.400 qm großen Grundstücks zur Erweiterung des BBZ Einrichtung einer Beratungsstelle für Umweltschutz |
2001 | Einrichtung einer Bauschlichtungsstelle |
2006 | Kooperationsvertrag mit der Universität Oldenburg für den Technologietransfer Kooperationsvertrag mit der Jade-Hochschule, Standort Wilhelmshaven, zur Stimulierung von Innovationen |
2008 | Um- und Erweiterungsbau der Bürogebäude am Theaterwall |
2009 | Einrichtung einer Mobilitätsberatungsstelle für berufliche Auslandsaufenthalte von Auszubildenden, Arbeitnehmern und Fachkräften in der beruflichen Bildung |
2010 | Start der Imagekampagne des Deutschen Handwerks |
2015 | Einweihung des Berufsbildungszentrums (BBZ) nach energetischer Modernisierung Start des Integrationsprojekts Handwerkliche Ausbildung für Flüchtlinge und Asylbewerber (IHAFA) |
2018 | Erste zentrale Meisterfeier in der großen EWE Arena Oldenburg |
Die Präsidenten der Handwerkskammer Oldenburg
Schneidermeister Ludwig Neubert, Oldenburg | 1900 - 1911 |
Sattlermeister Wilhelm Möller | 1912 - 1930 |
Tischlermeister Gustav Havekost, Oldenburg | 1930 - 1945 |
Tischlermeister Rudolf Freese, Oldenburg | 1945 - 1959 |
Maurermeister Adolf Ahrens, Delmenhorst | 1959 - 1974 |
Maler- und Lackierermeister Heinz Bratzke, Wilhelmshaven | 1974 - 1989 |
Elektromeister Gerhard Haase, Oldenburg | 1989 - 1999 |
Fleischermeister Jürgen Hemmerling, Delmenhorst | 1999 - 2009 |
Zentralheizungs- und Lüftungsbauermeister und Gas- und Wasserinstallateurmeister Wilfried Müller, Brake | 2009 - 2014 |
Zimmermeister, Beton- und Stahlbetonbauermeister Manfred Kurmann, Garrel | 2014 - 2019 |
Dipl. Ing. Eckhard Stein, Wilhelmshaven | seit 2019 |

Der Vorstand und die Hauptgeschäftsführung von heute, mit (den rechten Sitzwürfel haltend) Präsident Eckhard Stein und Hauptgeschäftsführer Heiko Henke.
© Torsten Heidemann