KI generiert: Das Bild zeigt drei Personen, die sich in einem Raum mit Bücherregalen befinden und gemeinsam ein gerahmtes Dokument halten.

Dr. Gerhard Kircher hält die Bestellungsurkunde in seinen Händen. Über die Fortsetzung seiner Tätigkeit freuen sich Kammer-Hauptgeschäftsführer Heiko Henke und Stefanie Seyfarth als stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der HWK.
© Torsten Heidemann

Dr. Kircher bleibt Vorsitzender der Bauschlichtungsstelle

Streitfälle sollen möglichst durch einen Vergleich abgeschlossen werden. Die Schlichtungsstelle kann aber auch als Schiedsgericht tätig werden.

erstellt am 5. November 2026

Oldenburg. Der ehemalige Präsident des Oberlandesgerichts Oldenburg, Dr. Gerhard Kircher, wurde für weitere drei Jahre als Vorsitzender der Bauschlichtungsstelle der Handwerkskammer (HWK) Oldenburg bestellt. Er übt das Amt des Vorsitzenden seit November 2009 aus. Die neue Bestellungsurkunde erhielt er aus den Händen des HWK-Hauptgeschäftsführers Heiko Henke.

Die Bauschlichtungsstelle der Handwerkskammer kann in Streitfällen von Auftraggebern oder Auftragnehmern von Bauleistungen angerufen werden. Sie hat die Aufgabe, Meinungsverschiedenheiten am Bau sachkundig, schnell und kostengünstig außergerichtlich zu lösen. Die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren ist für beide Parteien freiwillig. Mit ihrer Zustimmung signalisieren sie ihre grundsätzliche Einigungsbereitschaft. Zur Klärung von technischen und fachlichen Fragen können auch Sachverständige hinzugezogen werden.

Das Schlichtungsverfahren soll möglichst durch einen Vergleich abgeschlossen werden. Können sich die Parteien nicht einigen, bleibt der Rechtsweg offen. Wünschen sich beide Parteien eine verbindliche Entscheidung, kann die Schlichtungsstelle auch als Schiedsgericht tätig werden, deren Schiedsspruch ebenso bindend ist wie ein Gerichtsurteil. Die Bauschlichtungsstelle ist vom niedersächsischen Justizministerium als Gütestelle im Sinne der Zivilprozessordnung anerkannt. Dies hat zur Folge, dass geschlossene Vergleiche bei Bedarf für vollstreckbar erklärt werden können.

Bei der Handwerkskammer Oldenburg ist die Bauschlichtungsstelle unter Telefon 0441 232-263 zu erreichen. Nähere Informationen finden Interessierte auch auf der Homepage www.hwk-oldenburg.de in der Rubrik "Service-Center" unter dem Stichwort "Schlichtungsstellen".