Wohnmobile bilden einen Schwerpunkt in der Arbeit von Mahmut Celik, Fehmi Düman und Kai-Uwe Jacobs (v. li.).
© Torsten Heidemann / Handwerkskammer Oldenburg

Trio wächst an seinen Aufgaben

Beim Autolackier-Fachbetrieb Förster und Beling hat die Betriebsnachfolge geklappt. Eine Ausnahmebewilligung ebnete den Weg.

erstellt am 30. September 2025

Drei Eigengewächse sind nun Gesellschafter: Fehmi Düman, Kai-Uwe Jacobs und Mahmut Celik haben im Mai die Leitung der Förster und Beling Lackiererei UG in Oldenburg übernommen. „Wir haben fast 100 Jahre Erfahrung“, sagt Jacobs mit Blick auf seine beiden Kollegen und auf die Entwicklung der Firma in den vergangenen Monaten. Denn gerade bei den jüngsten Ereignissen spielt der Begriff „Erfahrung“ eine wichtige Rolle.

Laut Handwerksordnung darf ein Maler- und Lackierbetrieb nur geführt werden, wenn der Betriebsleiter über einen Meistertitel oder eine gleichwertige fachliche Qualifikation verfügt. Den Meistertitel haben weder Düman noch Jacobs oder Celik. Deshalb suchten die langjährigen Kollegen, die alle von Christian Förster und Wilfried Beling ausgebildet wurden, den Kontakt zur Handwerkskammer Oldenburg. Dort konnte der Leiter der Handwerksrolle, Harald Bogdanow, eine Perspektive aufzeigen: „Paragraf 8 der Handwerksordnung regelt die Ausnahmebewilligung, die es ermöglicht, in die Handwerksrolle eingetragen zu werden, wenn die Meisterprüfung unzumutbar ist, und die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen sind.“

Alle drei kamen aufgrund ihres Alters und ihrer fachlichen Qualifikation in Frage. Der 46-jährige Fehmi Düman stellte den Antrag, der positiv beschieden wurde. Er ist nun als Betriebsleiter in der Handwerksrolle eingetragen, betont aber die Gleichwertigkeit unter den Gesellschaftern. „Wir machen alle alles“, sagt er und ist dankbar, dass die vorherigen Geschäftsführer Förster und Beling einen sanften Übergang ermöglicht haben. Zudem können sich Düman, Jacobs und Celik auf die erfahrene Bürokraft Martina Förster verlassen. „Die Firma ist wie eine Familie. Wir haben sechs Mitarbeiter, die Auftragslage ist sehr gut und wir können uns vorstellen, im nächsten Jahr einen weiteren Lackierer einzustellen“, so Düman, der auch noch seinen Ausbilderschein machen möchte.

Harald Bogdanow, Leiter der Handwerksrolle bei der Handwerkskammer Oldenburg, ließ sich bei einem Besuch unter anderem die Bearbeitung einer verschrammten Felge zeigen.
© Torsten Heidemann / Handwerkskammer Oldenburg

Wenn in der Handwerksrolle Ausnahmebewilligungen nach Paragraf 8 der Handwerksordnung erteilt werden, dann handelt es sich oft um Teiltätigkeiten. „So auch in diesem Fall“, erklärt Bogdanow. „Der Fahrzeuglackierer ist Teil des Maler- und Lackiererhandwerks. Wer langjährig als Geselle gearbeitet hat, erfüllt in der Regel die Voraussetzung für eine Ausnahmebewilligung. Das zweite Tatbestandsmerkmal orientiert sich am Alter, wobei sich in der Rechtsprechung eine Marke von etwa 45 Jahren entwickelt hat.“ 

Im Fall von Förster und Beling wächst das neue Chef-Trio mit seinen Aufgaben. Während Grundierungen, Farbtonbestimmungen oder Endkontrollen handwerkliche Routinen sind, kommen nun Personalführung, Büroarbeit und Investitionsentscheidungen hinzu. Fehmi Düman bringt mit nur vier Worten auf den Punkt, was geblieben ist, und was sich verändert hat: „Gleiche Arbeit, mehr Verantwortung.“