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Zwei Förderprogramme kurz erklärt

In unserer Serie „Berater informieren“ gibt diesmal Joachim Hagedorn aus dem Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung Hinweise zum Thema „Förderprogramme“.

Gründungszuschuss

Beim Start in die Selbstständigkeit durch Neugründung oder Betriebsübernahme/-nachfolge kann die Bundesagentur für Arbeit auf Antrag eine finanzielle Unterstützungsleistung in der Gründungs- bzw. Übernahmephase leisten. Mit dieser finanziellen Förderung können schwankende Einnahmen in der Startphase ausgeglichen und der Lebensunterhalt gesichert werden. Zu Beginn des Jahres 2023 ist der sogenannte „Vermittlungsvorrang“ weggefallen, sodass jetzt auch trotz der Möglichkeit der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt, also geeigneten offenen Stellen im Arbeitsamtsbezirk, der Gründungszuschuss bewilligt werden kann. Damit kann diese Förderung jetzt von allen Antragsberechtigten unabhängig von der Arbeitsmarktlage in Anspruch genommen werden. Die Betriebsberatung Ihrer Handwerkskammer unterstützt Sie mit einer fachkundigen Stellungnahme bei der Antragstellung.  Weitere Informationen unter www.arbeitsagentur.de

MikroSTARTer-Niedersachsen

Das Darlehensprogramm wurde mit Beginn des Jahres 2023 angepasst, neu ist das Kriterium „Erreichung von Querschnittszielen“. Zielsetzung ist die Förderung von Betrieben mit nicht ausreichend Eigenkapital und einer nachweislich vorhandenen Finanzierungslücke bei der Bewältigung der kritischen Gründungs-, Wachstums- oder Übergabephase. Der Darlehensbetrag liegt bei max. 40.000 Euro und die max. Laufzeit beträgt sieben Jahre. Eine Besicherung dieses Darlehens ist nicht notwendig. Eine vorzeitige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung ist möglich. Der Zinssatz liegt aktuell bei 3,5 Prozent. Auch hier unterstützt Sie die Betriebsberatung Ihrer Handwerkskammer mit einer fachkundigen Stellungnahme bei der Antragstellung.

Weitere Informationen: www.nbank.de