© Foto Graggo

Vorsicht vor gefälschten Rechnungen!

Aktuell warnt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) vor betrügerischen Rechnungen.  

Die Schreiben sehen den offiziellen Schreiben des DPMA täuschend ähnlich. In dem aktuellen Fall geht es um Rechnungen für Markenanmeldungen, die unerlaubterweise das Logo des DPMA sowie die gefälschte Unterschrift eines hochrangigen Mitarbeiters der oberen Bundesbehörde enthalten und zur Zahlung bestimmter Summen auf ausländische Konten auffordern. Die Behörde weist nachdrücklich darauf hin, dass von offizieller Seite für Anmelde-, Jahres- und Verlängerungsgebühren weder Rechnungen noch Zahlungsaufforderungen versendet werden.

Wie können irreführende Angebote identifziert werden?

  • Kleingedrucktes und AGBs beachten
  • Kontoverbindung der Firma liegt häufig im Ausland z.B. Polen (PL), Zypern (ZY), Tunesien (TN) oder Bulgarien (BG)
  • vorausgefüllte Überweisungsträger
  • keine Adresse einer Behörde bzw. Dienststelle des Amtes angegeben

Weitere Informationen: www.dpma.de