Durchstarten für Berufseinsteiger: Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an unter 25-Jährige.
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Talente werden gefördert
Ein Weiterbildungsstipendium ist ein schöner Anreiz für Absolventen einer Berufsausbildung. Maximal sind 8100 Euro förderfähig.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt die Begabtenförderung in der beruflichen Bildung. Zu Einzelheiten haben sich knapp 20 potenzielle Bewerberinnen und Bewerber in der Handwerkskammer informiert. Marion Gonsior aus dem Geschäftsbereich Berufsbildung erläuterte die grundsätzlichen Voraussetzungen, den Weg zur Förderung und die infrage kommenden Weiterbildungen. Hier eine Zusammenfassung:
Wer kann sich bewerben?
Bewerber müssen zu Beginn der Förderung (1. März) jünger als 25 Jahre alt sein und besonders gute Leistungen nachweisen. Durch anrechenbare Zeiten (maximal 3 Jahre) von z. B. Mutterschutz, Elternzeit, Abschluss einer weiteren beruflichen Ausbildung (nach BBiG oder HwO) einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr kann die Aufnahme auch nach dem 25. Lebensjahr erfolgen. Die Qualifizierung wird nachgewiesen durch das Ergebnis der Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch begründeten Vorschlag des Betriebes oder der Berufsschule.
Was wird gefördert?
Absolventen können maximal drei Jahre lang gefördert werden (2.700 Euro pro Jahr). Ein Eigenteil von 10 Prozent pro Maßnahme ist von dem Stipendiaten selbst zu tragen. Gefördert werden berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen, d. h. Sie müssen mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten (nicht zwingend im erlernten Beruf). Der Lehrgangsanbieter ist frei wählbar. Der Besuch von Weiterbildungen in Vollzeitform ist förderfähig, wenn der Stipendiat dafür beurlaubt oder freigestellt wird. Bei Vollzeitmaßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung ist der Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses nicht erforderlich.
Wie bewerbe ich mich?
Ehemalige Prüflinge der Handwerkskammer Oldenburg können die Unterlagen hier downloaden oder diese bei Marion Gonsior anfordern.
Bis wann kann ich mich bewerben?
Bewerbungsschluss ist der 31. Dezember für die Aufnahme zu einer Weiterbildungsförderung ab dem 1. März. Wichtig: Sollte die erste Maßnahme bereits vor dem 1. März beginnen, muss die Bewerbung vor Beginn der Maßnahme bei der Kammer eingehen.
Wer steht hinter dem Stipendienprogramm?
Das Geld - bislang rund 450 Millionen Euro - stammt aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Mit aktuell bundesweit über 17.000 Stipendiatinnen und Stipendiaten ist das Weiterbildungsstipendium eines der größten Stipendienprogramme überhaupt.
Ansprechpartnerin: Marion Gonsior, Telefon 0441 232-254, Mail gonsior@hwk-oldenburg.de