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Papier war gestern! 

Die Handwerkskammer stellt die Lehrlingsrolle auf die digitale Bearbeitung der eingehenden Lehrverträge um. Mussten bisher bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages noch vier Vertragsexemplare, plus Antrag auf Eintragung bei der Handwerkskammer im Original eingereicht werden, wird dieser Schritt der Einreichung ab dem 1. April 2021 wesentlich vereinfacht.

Gab es früher noch den rosafarbenen Lehrvertrag mit Durchschlagpapier, der per Hand ausgefüllt werden musste und nach der Einreichung von den KollegenInnen der Lehrlingsrolle in den PC eingepflegt wurde, war die Einführung des Onlinelehrvertrages bei der Handwerkskammer im Jahr 2013 ein erster großer Schritt in Richtung der schnelleren Bearbeitung der eingehenden Lehrverträge. „Durch die Digitalisierung der Lehrlingsrolle geht die Handwerkskammer nun noch einen Schritt weiter und kann zukünftig ganz auf die Einreichung der Verträge und der andern benötigen Unterlagen in Papierform verzichten“, berichtet Kai Vensler, Geschäftsbereichsleiter der Berufsbildung. „Diese Veränderung ist möglich, da einige bisher nötige Schritte im Ablauf der Eintragung geändert wurden“, führt er fort.

Mussten früher noch die gesamten Exemplare im Original eingereicht werden, damit diese auf Richtigkeit geprüft und dies mittels Stempel und Unterschrift bestätigt werden konnte, fällt dieser Schritt in Zukunft weg. Künftig kann der Betrieb eine Kopie des Vertrages und des Antrages auf Eintragung mittels Uploadcenter auf der Homepage der Handwerkskammer hochladen, oder auch per E-Mail zuschicken. Die Wege per Fax oder per Post sind auch zukünftig natürlich weiterhin möglich. Eine Einreichung der gesamten Exemplare im Original ist nicht mehr nötig.

Nach Prüfung der in der Kopie eingereichten Vertragsbedingungen wird die Eintragung in die Lehrlingsrolle mittels eines Eintragungsbescheids bestätigt. In dem Eintragungsbescheid werden die im Vertrag angegebenen Daten aller Vertragsparteien noch einmal zusammengefasst und bestätigt. Dieser, jeder Vertragspartei zugesandte, Eintragungsbescheid bestätigt dann die im Vertrag festgehaltenen Angaben.

Auch weitere Unterlagen und Anträge rund um den Ausbildungsvertrag können mittels des Uploadcenters bei der Handwerkskammer eingereicht werden. Für das Uploadcenter ist keine Anmeldung erforderlich. Alle Informationen und Anleitungen werden zeitnah auf der Homepage der Handwerkskammer
veröffentlicht. 

Ansprechpartner zum Uploadcenter:

Ute Schelling, Telefon 0441 232-274, schelling@hwk-oldenburg.de

Sabrina Krüger, Telefon 0441 232-252 , krueger@hwk-oldenburg.de

Marco Janssen, Telefon 0441 232-283, janssen@hwk-oldenburg.de

Marco Zarske, Telefon 0441 232-253, zarske@hwk-oldenburg.de