Der "Niedersachsen-Schnellkredit" hat den "Niedersachsen-Liquiditätskredit" abgelöst.
© Panthermedia

"Schnellkredit" für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten

Mit dem Niedersachsen-Schnellkredit bietet das Land über die NBank ein weiteres Werkzeug, um den Herausforderungen der Corona-Krise zu begegnen und die Wirtschaft zu stärken. Im Fokus stehen Selbstständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten. Der Schnellkredit kann für betriebliche Investitionen und die Deckung laufender Kosten beantragt werden. 

Die niedersächsische Landesregierung hat zum 1. Oktober 2020 den Niedersachsen-Schnellkredit eingeführt. Das Produkt wird über die NBank bereitgestellt und kann von Selbstständigen und Unternehmen über die Hausbanken beantragt werden. Der Schnellkredit richtet sich an freiberuflich Tätige, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten. Die Gelder können für laufende Betriebskosten ebenso verwendet werden wie für Investitionen. Somit stellt der Niedersachsen-Schnellkredit eine zusätzliche Unterstützung im Zuge der Corona-Krise dar und regt gleichzeitig betriebliche Investitionen an. Auf die akute und effektive Stützung der niedersächsischen Wirtschaft durch vorangegangene Corona-Programme, folgt das Setzen gezielter Impulse für die zukünftige Entwicklung. 

Dr. Bernd Althusmann, nds. Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung: „Der Niedersachsen-Schnellkredit unterstützt den konjunkturellen Neustart in Niedersachsen, indem er den vielen kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit eröffnet, aktuelle Kosten zu decken und zudem in die Zukunft zu investieren. Damit können Insolvenzen und Arbeitslosigkeit auch auf lange Sicht verhindert werden.“

Michael Kiesewetter, Vorstandsvorsitzender der NBank: „Mit den bisherigen Corona-Förderungen haben wir der niedersächsischen Wirtschaft schnelle und effektive Unterstützung zukommen lassen, als sie dringend nötig war. Mit dem Niedersachsen-Schnellkredit richten wir den Blick nun wieder stärker Richtung Zukunft. Investitionen werden aufgrund der attraktiven Konditionen angeregt. In einer Zeit der Vorsicht bieten wir der Wirtschaft mit dem Niedersachsen-Schnellkredit ein Stück Zuversicht an.“

Antragsweg über die Hausbanken
Der Niedersachsen-Schnellkredit ist mit Laufzeiten von fünf, sieben und zehn Jahren und bis zu zwei Tilgungsfreijahren verfügbar. Die Darlehenshöhe beträgt zwischen 10.000 und 200.000 Euro, der Endkreditnehmerzins liegt bei 3 %. Die Aus-richtung auf freiberuflich Tätige und Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten ergänzt das Angebot der KfW zielgenau. Die Antragstellung für den Niedersachsen-Schnellkredit erfolgt direkt über die Hausbanken und ist bis zum Jahresende mög-lich. 

Der Niedersachsen-Schnellkredit kann grundsätzlich mit anderen öffentlichen Förderprogrammen kombiniert werden. Insbesondere die Kombination mit dem Zuschuss-Programm „Neustart Niedersachsen Investition“ der NBank ist eine attraktive Möglichkeit zur Finanzierung von Investitionen.

Über die NBank
Die „Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank“ ist Ansprechpartner in Niedersachsen für alle relevanten Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes, des Landes und der Kommunen. Die NBank wurde 2004 gegründet und gehört zu 100 Prozent dem Land Niedersachsen. Derzeit beschäftigt sie 487 Mitarbeiter und weist eine Bilanzsumme von 4,3 Milliarden Euro aus.

Weitere Informationen unter www.nbank.de