© Torsten Heidemann
Google Fonts: Strafanzeige bei Abmahnung
Neue Entwicklungen bei den „Google-Fonts-Abmahnungen“ durch Rechtsanwalt Kilian Lenard: Dieser hatte im Namen von Ismail Martin bundesweit Betreiber von Internetseiten abgemahnt. Wie der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. mitteilte, fand im Dezember eine Razzia am Kanzleisitz und an weiteren Orten statt.
Google Fonts ist ein interaktives Verzeichnis mit über 1400 von Google bereitgestellten Schriftarten (engl.: fonts). Diese Bibliothek ist frei verfügbar und kann sowohl remote als auch lokal verwendet werden. Eine große Auswahl an Schriftarten steht zur Verfügung, um Websites anzupassen. Auf diese Weise vereint Google Fonts Schlichtheit und Individualität in einem. Eine fehlerhafte Google-Fonts-Einbindung übermittelt jedoch personenbezogene Daten der Website-Besucher an Google, weshalb es datenschutzrechtliche Bedenken gibt.
Im Jahr 2022 war es nach einem Gerichtsurteil zu einem starken Anstieg von Schadensersatzforderungen gekommen – darunter auch durch die Kanzlei Lenard. Nach der Razzia gab die Generalstaatsanwaltschaft Berlin eine Pressemitteilung mit Einzelheiten heraus.
Nach einer Meldung des „Spiegel“ gehen die Ermittler von einem Schaden von 346.000 Euro aus und haben diese Summe festgesetzt, um das Geld beschlagnahmen zu können.
Sofern Betriebe Zahlungen geleistet haben, kann es hilfreich sein, eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin zu stellen, um die Gelder im besten Fall schon im Rahmen des Strafverfahrens zurück zu erhalten. Auch diejenigen, die keine Zahlungen geleistet haben, können Strafanzeige stellen. Die Staatsanwaltschaft Berlin erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Staatsanwaltschaft Berlin, Turmstraße 91, 10559 Berlin, Telefon: 030 9014-0, Fax: 030 9014-3310, E-Mail: poststelle@sta.berlin.de