© Dekker
Förderprogramm „Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte“
Bis zum 15. April können Fördermittel für neue Fahrzeuge über 7,5 Tonnen beantragt werden. Das Bundesamt für Güterverkehr hat die entsprechenden Informationen zum Verfahren veröffentlicht. Im Rahmen des Förderprogramms zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte werden natürliche und juristische Personen des Privatrechts gefördert, die im Sinne der Richtlinie „Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte“ ein für gewerbliche Zwecke genutztes Bestandsfahrzeug der Schadstoffklasse Euro V und schlechter verschrotten und ein Neufahrzeug mit Elektro- und Wasserstoffantrieb oder der Schadstoffklasse Euro VI erwerben, auf sich zulassen und für gewerbliche Zwecke nutzen.
Das Bestandsfahrzeug muss mindestens über die vergangenen 12 Monate – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung – in Deutschland zugelassen gewesen sein. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Alle Anträge werden in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs beim Bundesamt für Güterverkehr bearbeitet. Das Bundesamt entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Zu den konkreten Regelungen gelangen Interessierte hier: https://bit.ly/2YgXH0c