Aktuelle Urteile für Handwerksbetriebe
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Berater informieren

In unserer Serie „Berater informieren“ gibt diesmal Assessor Jan Frerichs wichtige Hinweise für Betriebsinhaber.

Mangelrüge und Verjährung

Laut Urteil des OLG Saarbrücken vom 19.10.2022, Az. 2 U 229/21 betreffen verjährungshemmende Maßnahmen des Auftraggebers ausschließlich den konkret in Rede stehenden Mangel. Nachfolgende Beanstandungen stellen unter Umständen neue Mängelrügen dar, die verjährt sein können. Im entschiedenen Fall hatte der Kunde erfolglos versucht, einen Vorschuss zur Beseitigung eines Mangels einzuklagen. Nach Ablauf der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche machte der Kläger einen weiteren Mangel geltend, der mit dem ersten nicht zusammenhing. Der Auftragnehmer hat sich erfolgreich auf Verjährung berufen.

Verwendung von Videoaufzeichnungen

Das Bundesarbeitsgericht hat am 29.06.2023, Az. 2 AZR 296/22 entschieden, dass eine Videoaufzeichnung unter Umständen in einem Kündigungsschutzprozess verwertet werden kann, selbst wenn nicht alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden: Ein Arbeitnehmer hatte das Werksgelände vor Schichtbeginn wieder verlassen und dennoch den Lohn für die Schicht kassiert. Beweis: eine Videoaufzeichnung vom Werkstor, welche allerdings länger gespeichert wurde, als auf den Hinweisschildern angegeben. Nach Auffassung des BAG besteht "grundsätzlich kein Verwertungsverbot" von "Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen. Das gilt auch dann, wenn die Überwachungsmaßnahme (...) nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts steht." Jedoch: in solchen Fällen droht ein Bußgeld seitens der Datenschutzbehörden.

Ass. jur. Jan Frerichs Telefon 0441 232-263 Telefax 0441 232-55263 frerichs@hwk-oldenburg.de