Anträge von Kleinstbetrieben und zum Thema „Digitalisierung“ werden weiterhin ausdrücklich begrüßt.
© Susanne Gnamm

Ausweitung der „WIN“-Förderung

Ab sofort können wieder in ganz Niedersachsen individuelle Weiterbildungsmaßnahmen nach der Richtlinie „Weiterbildung in Niedersachsen“ (WiN) beantragt werden. Die Maßnahmen dürfen bis zum 30. Juni 2022 laufen.

Durch die Ausweitung der Förderung können auch im EU-Programmgebiet „Stärker entwickelte Region“ (SER) wieder Beschäftigte aus größeren Unternehmen, gefördert werden. Insbesondere sollen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) unterstützt werden. Darüber hinaus können Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber von kleinen Unternehmen gefördert werden. Die Beschränkung der Förderung auf Kleinstbetriebsstätten und das Thema Digitalisierung im Rahmen von Förderaufrufen in SER wird aufgehoben. Anträge von Kleinstbetrieben und zum Thema „Digitalisierung“ werden aber weiterhin ausdrücklich begrüßt.

Damit wird die Förderung in SER an die laufende WiN-Förderung im EU-Programmgebiet „Übergangsregion“ (ÜR) angepasst. Online-Kurse der beruflichen Weiterbildung können ebenfalls gefördert werden. Um herauszufinden, ob eine Weiterbildungsmaßnahme gefördert werden kann, nehmen Interessierte bitte das Beratungsangebot der NBank in Anspruch. Telefon: 0511 30031-333 E-Mail: beratung@nbank.de

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