KI-generiert

Achtung: Ablauf von TSE-Zertifikaten bei elektronischen Kassen

Elektronische Kassen müssen mit einer sogenannten „Technischen Sicherheitseinrichtung“ (TSE) ausgestattet sein. Sie schützt vor Manipulationen und sorgt dafür, dass Kassenvorgänge vollständig, echt und unverändert gespeichert werden.

Wichtig zu wissen:
Jede TSE hat ein Zertifikat mit begrenzter Laufzeit. Diese Laufzeit legt der Hersteller fest – in der Regel fünf Jahre, manchmal bis zu sieben. Sie endet spätestens dann, wenn die Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausläuft.

Nach Ablauf des Zertifikats darf die TSE keine Vorgänge mehr absichern und muss ausgetauscht werden.

Hinweise zur Laufzeit:
Die Frist beginnt mit dem Herstellungstag der TSE – nicht mit dem Kaufdatum. Manche Hersteller berücksichtigen zusätzlich Lager- und Transportzeiten, das Ablaufdatum verschiebt sich dadurch aber nicht. Daher kann es passieren, dass eine hardwarebasierte TSE schon vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Kauf ersetzt werden muss.

  • Die ersten Zertifikate wurden vergeben:
    für Hardware-TSEs am 20.12.2019
    für Cloud-TSEs am 18.02.2021

Das bedeutet: Besonders bei Hardware-TSEs steht in vielen Betrieben demnächst ein Austausch an. Bei Cloud-Lösungen kann das Zertifikat vom Anbieter zentral erneuert werden.

Was Betriebe jetzt tun sollten

Wenn Sie eine Kasse mit TSE nutzen, prüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Kassenanbieter das Aktivierungsdatum und das Ablaufdatum Ihrer TSE – sofern das nicht bereits im Zuge der Meldung an das Finanzamt erfolgt ist. Die alte TSE muss 10 Jahre lang gemäß GoBD aufbewahrt werden.

Sie müssen dem Finanzamt sowohl die Außerbetriebnahme der alten als auch die Inbetriebnahme der neuen TSE melden (§ 146a Abs. 4 AO). Die Verfahrensdokumentation ist entsprechend anzupassen. Empfehlenswert ist die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.