Rechtssichere Auskünfte erteilen die Landkreise und kreisfreien Städte.
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Weiterhin viele Fragen zur Rechtslage

Im Zweifel bei Landkreisen und Städten erkundigen

Niedersachsen befindet sich im Lockerungsfahrplan: Abhängig vom Infektionsgeschehen werden schrittweise viele Einschränkungen reduziert. „Die Vorgaben des Landes bilden weiterhin den Rahmen für unseren neuen Alltag mit Corona. Für die Betriebe sind die Arbeitsschutzstandards der Berufsgenossenschaften sehr wichtig. Darüber hinaus ist es möglich, dass einzelne Landkreise und kreisfreie Städte selbst strengere Regelungen erlassen“, fasst Heiko Henke Antworten zusammen, die für viele Fragen der Unternehmen zutreffen. Der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer rät den 12.700 Mitgliedsbetrieben mit rund 90.000 Beschäftigten, die Arbeitsschutzmaßnahmen strikt einzuhalten. 

Abläufe müssen so organisiert werden, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern gilt auch bei der Arbeit. Hinsichtlich der Fahrten in Firmenfahrzeugen haben die Städte und Landkreise in ihren Allgemeinverfügungen Regelungen formuliert. Für zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direktem Kontakt muss gesorgt werden. Zusätzliche Hygienemaßnahmen müssen vorgehalten werden.

Die Handwerkskammer stellt Informationen zur Rechtslage zur Verfügung.

Rechtssicher sind aber nur die Auskünfte der Landkreise und kreisfreien Städte.
Landkreis Ammerland: 04488 56-0   
Landkreis Cloppenburg: 04471 15-555 
Stadt Oldenburg: 0441 235-4550   
Landkreis Friesland: 04461 919-7000 
Stadt Delmenhorst: 04221 99-1999   
Landkreis Wesermarsch: 04401 927-511
Landkreis Oldenburg: 04431 85-100 
Landkreis Vechta: 04441 898-3333   
Stadt Wilhelmshaven: 04421 161616