Rechtssichere Auskünfte erteilen die Landkreise und kreisfreien Städte.
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Weiterhin viele Fragen zur Rechtslage
Im Zweifel bei Landkreisen und Städten erkundigen
Niedersachsen befindet sich im Lockerungsfahrplan: Abhängig vom Infektionsgeschehen werden schrittweise viele Einschränkungen reduziert. „Die Vorgaben des Landes bilden weiterhin den Rahmen für unseren neuen Alltag mit Corona. Für die Betriebe sind die Arbeitsschutzstandards der Berufsgenossenschaften sehr wichtig. Darüber hinaus ist es möglich, dass einzelne Landkreise und kreisfreie Städte selbst strengere Regelungen erlassen“, fasst Heiko Henke Antworten zusammen, die für viele Fragen der Unternehmen zutreffen. Der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer rät den 12.700 Mitgliedsbetrieben mit rund 90.000 Beschäftigten, die Arbeitsschutzmaßnahmen strikt einzuhalten.
Abläufe müssen so organisiert werden, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern gilt auch bei der Arbeit. Hinsichtlich der Fahrten in Firmenfahrzeugen haben die Städte und Landkreise in ihren Allgemeinverfügungen Regelungen formuliert. Für zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direktem Kontakt muss gesorgt werden. Zusätzliche Hygienemaßnahmen müssen vorgehalten werden.
Die Handwerkskammer stellt Informationen zur Rechtslage zur Verfügung.
Rechtssicher sind aber nur die Auskünfte der Landkreise und kreisfreien Städte.
Landkreis Ammerland: 04488 56-0
Landkreis Cloppenburg: 04471 15-555
Stadt Oldenburg: 0441 235-4550
Landkreis Friesland: 04461 919-7000
Stadt Delmenhorst: 04221 99-1999
Landkreis Wesermarsch: 04401 927-511
Landkreis Oldenburg: 04431 85-100
Landkreis Vechta: 04441 898-3333
Stadt Wilhelmshaven: 04421 161616