KI generiert: Das Bild zeigt ein Schild mit einem Vorhängeschloss und einem Schraubenschlüssel, umrahmt von Symbolen, die IT-Sicherheit und Datenschutz darstellen.

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NIS‑2: Neue IT‑Sicherheitsanforderungen 

Cyberangriffe treffen längst nicht mehr nur Großkonzerne. Mit der EU‑Richtlinie NIS‑2 und dem deutschen NIS2‑Umsetzungsgesetz werden die Anforderungen an die Informationssicherheit in vielen Branchen spürbar angehoben. Ziel ist, Unternehmen in wichtigen und sicherheitsrelevanten Bereichen besser zu schützen – durch verbindlichere Regeln, klarere Pflichten und ein höheres Sicherheitsniveau. 

Was heißt das für das Handwerk?

Auch Handwerksbetriebe können unter die neuen Vorgaben fallen – insbesondere größere Betriebe. Als erste Orientierung werden häufig Schwellenwerte genannt: ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme kann eine Betroffenheit in Betracht kommen. Entscheidend sind dabei nicht nur Größe, sondern auch Branche und Rolle des Unternehmens. Bis zum 31. Juli 2026 müssen sich betroffene Unternehmen auf der BSI-Seite registrieren.

Aber auch kleinere Betriebe sollten aufmerksam sein: Selbst wenn sie nicht unmittelbar unter NIS‑2 fallen, können Anforderungen mittelbar über Kunden, Verträge oder Lieferketten entstehen – etwa wenn Auftraggeber ihre Dienstleister stärker in die Pflicht nehmen. 

Was ist jetzt zu tun?

Betroffenheit prüfen: Nutzen Sie die NIS‑2‑Betroffenheitsprüfung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und informieren Sie sich über die Materialien (u. a. #NIS2know). 

Basis-Schutzmaßnahmen stärken: Aktualisierungen/Updates, verlässliche Backups, sichere Zugänge (z. B. Mehrfaktor-Authentifizierung), klare Benutzerrechte und Mitarbeitersensibilisierung sind zentrale Bausteine. 

Notfallfähigkeit klären: Legen Sie Zuständigkeiten fest und definieren Sie, wie bei IT‑Störungen oder Sicherheitsvorfällen gehandelt wird. 

Die Handwerkskammer Oldenburg unterstützt Sie dabei, die nächsten Schritte einzuordnen und geeignete Maßnahmen zu planen.

Informationen des BSI

Dipl.-Ing. (FH) Michael Sandmann Telefon 0441 232-214 Telefax 0441 232-55-214 sandmann@hwk-oldenburg.de