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Neuauflage der Wirtschaftshilfen vom Land Niedersachsen
Die niedersächsische Landesregierung hat das Programm „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ aus dem Frühjahr mit angepassten Förderbedingungen neu aufgelegt. Damit sollen Unternehmen unterstützt werden, die trotz der Strom- und Gaspreisbremse weitere Hilfen benötigen.
Mit dem digitalen Fördercheck der NBank, können Unternehmerinnen und Unternehmer schnell und einfach prüfen, ob ihr Unternehmen die zentralen Förderbedingungen erfüllt. Der Fördercheck dauert nur wenige Minuten.
Wesentliche Änderung im Vergleich zum Vorgängerprogramm
- Ausweitung der Antragsberechtigten von vormals Gewerbebetrieben auf Unternehmen und Selbstständige mit wirtschaftlicher Tätigkeit im Haupterwerb
- Betriebsgröße: Statt der KMU-Definition der EU (max. 250 Beschäftigte und Umsatz <50 Mio. EUR oder Bilanzsummer <43 Mio. EUR) sind nun Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten antragsberechtigt.
- Die Bagatellgrenze für einen berücksichtigungsfähigen Ausgabenanstieg über die Verdopplung der Energiekosten hinaus wurde von 3.000 EUR auf 2.000 EUR abgesenkt, das entspricht einem Mindestbetrag der Unterstützung von 1.600 EUR (zuvor 2400 EUR).
- Streichung der Abschlagszahlung, nun vollständige Auszahlung nach Antragsprüfung.
- Als Bedürftigkeitskriterium wird künftig ein über eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) bzw. Einnahmeüberschussrechnung nachgewiesenes negatives Betriebsergebnis herangezogen.