Unternehmen können jederzeit die Kurzarbeit beenden. Die Arbeitsagentur sollte formlos unterrichtet werden.
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Kurzarbeitergeld – Schon gewusst?
Sechs Antworten auf häufige Nachfragen
Die Arbeitsagenturen bearbeiten weiterhin viele Anträge auf Kurzarbeitergeld. Das sind die Antworten auf die häufigsten Themen:
Welche Auswirkungen haben Feiertage auf das Kurzarbeitergeld?
Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht an Feiertagen grundsätzlich nicht. Das bedeutet also, dass der Arbeitgeber die Feiertagsvergütung zu zahlen hat, wenn ein Feiertag in den Zeitraum fällt, in dem die Beschäftigten Kurzarbeitergeld erhalten.
Kann sowohl Kurzarbeitergeld als auch Insolvenzgeld bezogen werden?
Ja, aber das Insolvenzgeld reduziert sich im selben Umfang wie Kurzarbeit durchgeführt wird. Insolvenzgeld wird neben dem Kurzarbeitergeld also nur in Höhe des „Rest-Netto-Entgeltes" gezahlt.
Wann können Geschäftsführer Kurzarbeitergeld bekommen? Was sind die Voraussetzungen?
Geschäftsführer können im Ausnahmefall Kurzarbeitergeld erhalten, wenn die Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung festgestellt wurde. Die Agentur für Arbeit vor Ort muss den Einzelfall prüfen.
Können Arbeitgeber während der Kurzarbeit neue Mitarbeiter einstellen?
Das ist möglich, wenn ein zwingender Grund hierfür vorliegt, zum Beispiel, wenn eine Fachkraft eingestellt wird, die für die Betriebsfortführung unentbehrlich ist. Dies muss allerdings im Einzelfall bei der zuständigen Agentur für Arbeit geklärt werden. Auszubildende, auch aus anderen Betrieben, können immer zeitnah nach Abschluss der Berufsausbildung übernommen und gegebenenfalls in die Kurzarbeit einbezogen werden.
Können Unternehmen die Kurzarbeit vorzeitig und kurzfristig beenden?
Die Unternehmen sind flexibel: Sie können unabhängig vom beantragten beziehungsweise bewilligten Zeitraum jederzeit die Kurzarbeit beenden. Die Arbeitsagentur sollte formlos über die Beendigung unterrichtet werden.
Müssen alle Beschäftigte in gleichem Umfang die Kurzarbeit beenden?
Beschäftigte erhalten Kurzarbeitergeld für unvermeidbare Arbeitsausfälle. Betriebe und Beschäftigte müssen alles unternehmen, um Kurzarbeit zu vermeiden. Wenn einzelne Arbeitnehmer oder Teilbereiche des Unternehmens wieder arbeiten können, wird die Kurzarbeit für diesen Personenkreis unterbrochen oder beendet.
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Hotline eingerichtet: 0800 45555 20.