Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gilt für bis zu drei Fortbildungsabschlüsse.
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Fortbildung: Es gibt mehr Geld
Wer sich zum Handwerksmeister, Servicetechniker oder Betriebswirt fortbilden will, kann von mehr finanzieller Unterstützung profitieren: „Mit der Reform des Aufstiegs-BAföGs werden die Bedingungen des beruflichen Aufstiegs deutlich verbessert“, sagt Heiko Henke, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Oldenburg.
Alles zur Förderung: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/
Von der Reform des Aufstiegs-BAföGs (AFBG) profitieren vor allem Familien, Alleinerziehende und Existenzgründer. So wird zum Beispiel der Unterhaltsbeitrag in Vollzeitlehrgängen zukünftig komplett als Zuschuss gezahlt, sodass nach Ende der Maßnahme nichts zurückgezahlt werden muss. Existenzgründern wird das Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen. So soll vermieden werden, dass bei Betriebsgründung oder -übernahme wichtige Investitionen aufgrund der Darlehensschulden unterbleiben.
Als besonders erfreulich wertet Heiko Henke, dass über das neue AFBG bis zu drei Fortbildungsabschlüsse förderbar sind. Das ermögliche, die Karriereleiter vom Berufsspezialisten bis hin zum Master Professional schrittweise zu erklimmen. „Dieser Ausbau der Förderung stellt einen wichtigen Schritt hin zur Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung dar“, sagt der Hauptgeschäftsführer.
Mit dem AFBG unterstützen Bund und Länder Teilnehmende einer beruflichen Aufstiegsfortbildung jeden Alters finanziell. Sie erhalten unabhängig von ihrem Einkommen einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen. In Niedersachsen können Meister nach erfolgreicher Prüfung außerdem von der Meisterprämie in Höhe von 4.000 Euro profitieren.
Infos zum Fort- und Weiterbildungsprogramm der Handwerkskammer gibt es hier.