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Unberechtigte Datenweitergabe an die Schufa
In unserer Serie „Berater informieren“ geben Mitarbeiter der Handwerkskammer wertvolle Tipps. Diesmal informiert Jan Frerichs über Urteile, die für Betriebe relevant sind.
Mit Urteil vom 28.01.2025, Az. VI ZR 183/22, hat der Bundesgerichtshof (BGH) einer Verbraucherin Schadenersatz i. H. v. 500,- € zugesprochen. Diese stritt sich mit einem Mobilfunkunternehmen über offene Zahlungen. Das Mobilfunkunternehmen nahm eine entsprechende Schufa Meldung vor. Da dies bei bestrittenen Forderungen unzulässig ist und die Verbraucherin bei einer Kreditvergabe Probleme hatte, machte die Verbraucherin Schadensersatz nach der DSGVO geltend.
Bauhandwerkersicherung verjährt in drei Jahren
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 21.11.2024, Az. VII ZR 245/23 geurteilt, dass der Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB taggenau in drei Jahren verjährt. Damit beginnt die Verjährungsfrist bereits an dem Tag, an dem das Sicherungsverlangen dem Auftraggeber zugeht. Bisher wurde zum Teil die Auffassung vertreten, dass die Verjährungsfrist erst am Jahresende beginnt. Dem ist nach dem neuen Urteil nicht so.
Umsatzsteuerpflicht der sog. Kündigungsvergütung
Nach § 648 BGB kann ein Auftraggeber einen Werkvertrag auch ohne besonderen Grund kündigen, schuldet dann aber dem Handwerker die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen bzw. böswillig unterlassener Einkünfte. Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22.11.2007, Az. VII ZR 83/05 und des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26.08.2021, Az. V R 13/19, wurde auf die sogenannte Kündigungsvergütung keine USt. berechnet, da es sich nach der Rechtsprechung um einen Entschädigungsanspruch handelt. Nunmehr hat der EuGH in seinem Urteil vom 28.11.2024, Az.: C 622/23, in einem österreichischen Fall entschieden, dass auf die Entschädigung USt. zu erheben ist. Da die entsprechende Regelung im österreichischen Recht der im BGB sehr nahe kommt, ist damit zu rechnen, dass die deutsche Finanzverwaltung das EuGH-Urteil anwendet. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, empfiehlt sich in diesen Fällen unbedingt eine Abstimmung mit dem Steuerberater.