Die Solidarität des Handwerks ist bei den Menschen in der Ukraine und denjenigen, die das Land verlassen haben.
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Informationen und Unterstützungsangebote zum Ukraine-Krieg
In der Ukraine tobt der Krieg. Die Solidarität des Handwerks ist bei den Menschen in der Ukraine und denjenigen, die das Land verlassen haben. Die Auswirkungen sind auch für die Handwerksbetriebe vielfältig und belastend. Die Handwerkskammer Oldenburg stellt fortlaufend Informationen zur Verfügung, wie Krieg und Sanktionen unsere Mitgliedsbetriebe betreffen.
Zur Unterstützung einer bedarfsgerechten Hilfe haben die Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft (BDA, BDI, DIHK und ZDH) die Initiative #WirtschaftHilft ins Leben gerufen.
Unter www.WirtschaftHilft.info erhalten Unternehmen umfangreiche Informationen zu den Themen bedarfsgerechtes Spenden, Arbeitsmarktintegration Geflüchteter sowie Auswirkungen auf Betriebe und Beschäftigung.
Der Krieg in der Ukraine und die damit einhergehenden Sanktionen haben auch wirtschaftliche Auswirkungen auf Handwerksunternehmen in Deutschland. Die Bundesregierung will Unternehmen mit entsprechenden Fördermaßnahmen von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges entlasten. Das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium haben ein Maßnahmenpaket beschlossen, aus welchem nun die ersten Programme beantragt werden können.
Das neu eingeführte KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 können betroffenen Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 31. Dezember 2022 über ihre Hausbank beantragen.
Für Fragen zu den Hilfsprogrammen oder für allgemeine betriebswirtschaftliche Informationen steht Ihnen unser Betriebsberater Joachim Hagedorn (0441 232-236, hagedorn@hwk-oldenburg.de) zur Verfügung.
Die EU-Staaten sich am 3. März auf eine unbürokratische Aufnahme von ukrainischen Schutzsuchenden. Dadurch wird es Kriegsflüchtlingen ermöglicht, vorübergehend Schutz in der EU zu finden, ohne dafür ein Asylverfahren zu durchlaufen. In deutsches Recht wird diese Richtlinie mit dem § 24 Aufenthaltsgesetz (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) umgesetzt. Generell gilt die Empfehlung, dass ukrainische Flüchtlinge einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach diesem Paragraph stellen sollten. Es wird davon abgeraten, einen Asylantrag zu stellen.
Wer eine Ausbildung aufnimmt, kann seinen Aufenthaltstitel nach §16a Aufenthaltsgesetz (zum Zwecke der Berufsausbildung und für die Dauer der Berufsausbildung) verändern. Dies muss bei der Ausländerbehörde beantragt werden.
Eine Übersicht zu den Förderinstrumenten für die Berufsausbildung geflüchteter Menschen hat die Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt.
Zu den Fragen, ob und wie ukrainische Flüchtlinge eine Beschäftigung aufnehmen können, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks die wichtigsten Informationen gesammelt. Hilfreich Informationen zu aufenthaltsrechtlichen Fragen für Flüchtlingen aus der Ukraine in Deutschland sind auf der Webseite des IQ Netzwerk zu finden.
Umfangreiche FAQs zu den arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten bei der Beschäftigung von Flüchtlingen sind auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu finden.
Bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse oder einem unkomplizierten "Erst-Check" der beruflichen Kenntnisse, hilft Ihnen Christine Leemhuis (0441 232-242, leemhuis@hwk-oldenburg.de) oder Anke Julius-Rode (0441 232-266, julius@hwk-oldenburg.de).
Einen aktuellen Überblick über die jeweils geltenden Sanktionen bietet die Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Verträge, die unter Embargomaßnahmen fallen, sind bereits kraft Gesetz nichtig. Damit entfallen sämtliche Leistungspflichten.
Eine Übersicht zu weiteren Informationen, FAQs, Beratungs- und Hilfsangeboten hat das Land Niedersachsen erstellt.
Ansprechpartner beim Zentralverband des Deutschen Handwerks :
Michael Olma Referatsleiter Außenwirtschaft, Internationale Zusammenarbeit, Entwicklungspolitik Telefon 030 20619-333 olma@zdh.de
Jan Dannenbring Leitung der Abteilung Arbeitsmarkt/Tarifpolitik Fachkräfteeinwanderung, Aufenthaltsrecht, Integration, Europäische Sozialpolitik Telefon 030 20619-182 dannenbring@zdh.de