Berufsausbildung, Einstiegsqualifikation und Praktika: Geflüchtete in den Arbeitsmarkt integrieren

Viele Inhaber von Handwerksbetrieben wollen den vor Kriegen geflüchteten Menschen eine berufliche Perspektive bieten. Doch bei der Vielzahl unterschiedlicher Regelungen ist es schwierig, den Durchblick zu bewahren. Unsere Tipps helfen Ihnen dabei.

Das sollten Sie bei der Einstellung beachten:

  • Kontakte aufbauen: Suchen Sie Kontakte und Informationen bei Asylvereinen und dem Ehrenamt in Ihrem Ort. Die ehrenamtlichen Helfer haben direkten Kontakt zu den Menschen, haben deren Qualifikation oft bereits abgefragt und können sie auch persönlich einschätzen. Sie unterstützen den Einstellungsprozess und begleiten die geflüchteten Personen meist auch noch während der Beschäftigung.
  • Aufenthaltsstatus klären: Während des Asylverfahrens gilt grundsätzlich eine Aufenthaltsgestattung. Nach Abschluss des Asylverfahrens erhalten die Geflüchteten entweder eine Aufenthaltserlaubnis (Asyl gewährt) oder eine Duldung (nach Ablehnung des Asylverfahrens ist eine Ausreise nicht möglich). Je nach Status müssen Arbeitserlaubnis eingeholt und andere Anforderungen geklärt werden.
  • Berufsschulen: Bietet die Berufsschule eine vorbereitende Klasse für Geflüchtete an? Unter welchen Gegebenheiten kann der Azubi den Berufsschulunterricht besuchen? Auch die Anfahrt zu den Schulen ist abzuklären, da geflüchtete Personen oft auf das Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind.
  • Einstiegsqualifizierung: Ist eine geförderte Einstiegsqualifizierung (sechs bis zwölf Monate Praktikum) möglich? Hierbei kann die geflüchtete Person zunächst auf Basis eines Praktikums in den Betrieb hineinwachsen und gegebenenfalls Deutschkenntnisse ausbauen. Der Betrieb wird durch die Förderung zudem durch die Agentur für Arbeit finanziell entlastet.
  • Erlaubnis einholen: Holen Sie sich bei der Ausländerbehörde die Erlaubnis für konkrete Praktika, Ausbildungen oder Anstellungen der Flüchtlinge ein. Denn unabhängig von einer allgemeinen Arbeitserlaubnis müssen auch die konkreten Beschäftigungsverhältnisse genehmigt werden.

© Fenja Gralla

Integrationsprojekt IFHa und weitere Informationen

Ihr Ansprechpartner für das Integrationsprojekt IFHa:

Hussein Kerri Telefon 0441 232-240 kerri@hwk-oldenburg.de

Weiteres Projekt:

Die Handwerkskammer Oldenburg beteiligt sich am "Integrationsprojekt Fachkräfte für das Handwerk - Geflüchtete und Zugewanderte in Ausbildung und Beschäftigung“ (IFHa). Betriebe haben die Chance, Praktikumsplätze und bei Eignung Ausbildungsplätze zu melden. 

Die Bundesagentur für Arbeit hat gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) eine kostenfreie Broschüre erstellt, die einen Überblick liefert, was Unternehmer bei der Anstellung von Flüchtlingen beachten müssen. 

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat einen kostenfreien Flyer erstellt, der wichtige Fragen zur Ausbildung von Flüchtlingen beantwortet. 

Beispiele aus unserem Kammerbezirk:

Duale Ausbildung führt zum beruflichen Erfolg

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