
Wer handwerkliche Fähigkeiten hat, kann diese über ein Validierungsverfahren offiziell sichtbar machen.
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Valikom macht Berufserfahrungen sichtbar
Menschen ohne Berufsabschluss in ihrem Tätigkeitsfeld haben es in der Arbeitswelt nicht immer leicht. Ihnen fehlt ein anerkannter Nachweis über ihr fachliches Know-how. Das wird zum Beispiel zu einem handfesten Problem bei Arbeitslosigkeit, denn auf dem Arbeitsmarkt werden sie leicht übersehen oder unterschätzt. Aber auch ein Arbeitgeberwechsel kann sich ohne Nachweis schwierig gestalten.
Berufliches Feststellungsverfahren
Mit dem Validierungsverfahren werden berufliche Erfahrungen bewertet und bescheinigt. Die Kompetenzen müssen unabhängig von einer formalen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (= Referenzberuf) erworben worden sein.
Der Nutzen
Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird die berufliche Handlungsfähigkeit in einem Zeugnis (bei vollständiger Vergleichbarkeit) oder in einem Bescheid (bei überwiegender Vergleichbarkeit) schriftlich bescheinigt.
Voraussetzungen für die Teilnahme
- mindestens 25 Jahre alt
- Nachweis über das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit als Berufserfahrung
- Wohnsitz in Deutschland oder die Hälfte der nötigen Berufserfahrung wurde in Deutschland erworben
- kein deutscher Berufsabschluss oder kein anerkannter ausländischer Abschluss im Referenzberuf
- kein aktuelles Berufsausbildungsverhältnis im Referenzberuf