Meldepflicht für Kassensysteme: Übergangsregelung endet 

Mit dem sogenannten „Kassengesetz“ zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wurden die Vorgaben zur digitalen Kassenführung deutlich verschärft. Seit dem 1. Januar 2025 besteht eine verbindliche Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme – etwa digitale Ladenkassen – sowie für die dazugehörigen zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE). 

Wichtige Fristen:

  • Bis zum 31. Juli 2025 müssen alle elektronischen Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, über das Portal "Mein ELSTER" oder die ERiC-Schnittstelle elektronisch an das zuständige Finanzamt gemeldet werden.
  • Ab dem 1. Juli 2025 neu angeschaffte, gemietete oder geleaste Kassensysteme sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung zu melden.

Auch Außerbetriebnahmen von Kassensystemen müssen innerhalb eines Monats dem Finanzamt mitgeteilt werden.

Die Meldung ist ausschließlich elektronisch möglich. Eine Übermittlung per E-Mail oder in Papierform ist nicht zulässig.

Online-Informationsveranstaltung vom ZDH 

Um praxisnah auf Fragen einzugehen, bietet der Zentralverband des Deutschen Handwerks am Freitag, 27. Juni 2025 von 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr eine kostenfreie Online-Veranstaltung an. 

Thematierst wird unter anderem:

  • melde- und nichtmeldepflichtige Systeme,
  • Fristen und Zuständigkeiten,
  • Inhalte und technische Anforderungen der Meldung.

Teilnehmende erhalten eine praxisnahe Ausfüllhilfe und weiterführende Hinweise zur Zusammenstellung der erforderlichen Daten.

Hier geht es zur Anmeldung

Anmeldeschluss für die Veranstaltung ist der 16. Juni.

Weitere Informationen zum Gesetz gibt es auch auf der Seite vom Bundesfinanzministerium: