
Umwelt
Das Thema Umweltschutz hat für Handwerker zwei Seiten.
Umweltschutz bedeutet für Handwerker einerseits die Chance auf neue Märkte im Energie- und Umweltbereich. Andererseits existieren heutzutage so viele Gesetze, Verordnungen und Regelungen zu diesem Thema, dass es für Sie als Unternehmer von großer Bedeutung ist, die rechtliche Grundlage richtig einzuschätzen.
Förderprogramme
Die Bundesregierung und das Land Niedersachsen bieten im Bereich des Umweltschutzes und der Energieeinsparung verschiedene Förderprogramme an. Je nach Förderprogramm sind kleine und mittelständische Handwerksbetriebe, Privatpersonen, Wohnungsunternehmen oder aber die öffentliche Hand antragsberechtigt. Ob auch Ihr Vorhaben , wie z.B.
- Ökologisch Bauen
- Gebäudesanierung / Wohnraummodernisierung
- Solarstrom Erzeugung
- Solarthermische Anlagen
- Erneuerbare Energien
- Investitionen in den betrieblichen Umweltschutz
durch ein Förderprogramm begleitend zum Erfolg geführt werden kann, können Sie auf der Internetseite der NBank in Erfahrung bringen.
Vertiefende Informationen erhalten Sie unter:
siehe Förderprogramme bei Klima(+)Oldenburg
KfW Bankengruppe
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Gewerbeabfallverordnung
Der ZDH hat gemeinsam mit den Mitgliedern der ZDH-Planungsgruppe Umwelt- und Energiepolitik einen Flyer erarbeitet, der die Regelungen der Gewerbeabfallverordnung zusammenfasst. Der Flyer gibt unter anderem einen Überblick über die zu bildenden Abfallfraktionen bei gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen, die Ausnahmen von der Pflicht zur Getrennthaltung und die vom Verordnungsgeber vorgesehenen Dokumentationspflichten.