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Fördermöglichkeiten

Erfahren Sie mehr über Fördermöglichkeiten im Handwerk mit den Schwerpunkten Digitalisierung, Innovation und Nachhaltigkeit. Diese Programme bieten finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die ihre Praktiken umweltfreundlicher gestalten, neue Technologien einführen und ihre Geschäftsprozesse digitalisieren möchten. Finden Sie heraus, wie Ihr Handwerksbetrieb von diesen Förderungen profitieren kann und welche Schritte notwendig sind, um diese in Anspruch zu nehmen.

Digitalisierung

In Deutschland gibt es verschiedene Förderprogramme, die speziell auf die Digitalisierung im Handwerk abzielen. Diese Programme bieten finanzielle Unterstützung für Handwerksbetriebe, um ihre Geschäftsprozesse zu digitalisieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Hier sind einige wichtige Förderprogramme:

go-digital fördert die Beratung von KMU, darunter Handwerksbetriebe, in den Bereichen Digitalisierung, IT-Sicherheit und Online-Marketing. Die Kosten für die Beratung werden zu hohen Prozentsatz übernommen, um Unternehmen beim Aufbau digitaler Kompetenzen zu unterstützen.

Förderrichtlinie (vrsl. 31. Dezember 2024)

Die KfW bietet verschiedene Finanzierungsoptionen für Unternehmen, die in die Digitalisierung investieren möchten. Der Digitalisierungs- und Innovationskredit unterstützt Unternehmen dabei, digitale Technologien zu implementieren und innovative Projekte umzusetzen.

Innovation

Diese Übersicht bietet eine nicht abschließende Auswahl von Fördermöglichkeiten zum Thema Technologie und Innovation. Es sind sowohl förderbare Beratungsdienstleistungen, als auch Fördermöglichkeiten zu konkreten Innovationsvorhaben aufgeführt.

Der KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ ist ein Finanzhilfeprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen. Der KMU-Fonds ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) durchgeführt und vom 22. Januar 2024 bis zum 13. Dezember 2024 dauern wird.

"go-inno" steht für "Zuschuss für innovationsnahe Unternehmensberatung" und ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Deutschland. Es richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die Innovationsberatung in Anspruch nehmen möchten, um ihre Innovationsfähigkeit zu stärken und neue Technologien einzuführen. Das Programm unterstützt KMUs finanziell dabei, externe Beratungsleistungen für Innovationsprojekte wie Technologieentwicklung, Markteinführung neuer Produkte oder Dienstleistungen sowie strategische Ausrichtung und Prozessoptimierung in Anspruch zu nehmen. Die Förderung dient dazu, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu steigern und ihre Innovationsaktivitäten zu unterstützen.

Förderrichtlinie (vrsl. bis 31. Dezember 2025)

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein deutsches Förderprogramm, das darauf abzielt, innovative Projekte von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) zu unterstützen. Durch finanzielle Zuschüsse sollen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten gefördert werden, um die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu stärken und technologischen Fortschritt voranzutreiben. Das Programm bietet Unterstützung für vielfältige Projekte, von Produktentwicklung bis hin zu Prozessoptimierung, mit dem Ziel, Innovationen zu fördern und die Marktposition der KMUs zu verbessern.

Förderrichtlinie (vrsl. bis 31. Dezember 2024)

Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

Förderrichtlinie (vrsl. bis 31. Dezember 2026)

Die Forschungszulage ist eine staatliche Unterstützung für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren. Diese Maßnahme hilft, die Innovationskraft von Firmen zu stärken, indem sie einen Teil der Investitionskosten zurückerstattet. Dadurch werden Unternehmen ermutigt, in neue Ideen und Technologien zu investieren, ohne zu große finanzielle Risiken einzugehen. Die Forschungszulage trägt zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Verbesserung der Wirtschaft bei, indem sie Innovationen fördert und Unternehmen wettbewerbsfähiger macht.

Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung

Innovationen, also neue Produkte und Dienstleistungen, sind die Triebfeder des Erfolges der deutschen Wirtschaft. Sie müssen möglichst bekannt sein und möglichst breit genutzt werden können, um auf dem Markt Fuß zu fassen. Ziel der Innovationspolitik des BMWK ist daher nicht nur das Entstehen von Innovationen zu fördern, sondern auch deren rascher Verbreitung – durch Wissens- und Technologietransfer.

"WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen" setzt genau hier an: Das Programm unterstützt zum einen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Nutzung ihres kreativen Potenzial durch das Sichern und Nutzen von geistigem Eigentum. Zum anderen fördert es die Überführung neuester Forschungsergebnisse in Normen und Standards. Des Weiteren werden KMU für eine Mitarbeit in Normungs- und Standardisierungsausschüssen bzw. in entsprechenden nationalen und internationalen Gremien unterstützt.

Förderrichtlinie (vrsl. bis 31. Dezember 2027)

Sie möchten die Marktchancen Ihres Unternehmens mit Hilfe eines innovativen Vorhabens verbessern? Das niedrigschwellige Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk bietet Anreize durch innovative Vorhaben den unternehmensbezogenen Stand der Technik bei neu vermarktbaren Produkten, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen sowie neuen betrieblichen Ablauf- und Organisationsformen zu verbessern.

  • Förderung von Innovationsvorhaben
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 35%, bei kleinen Unternehmen in der Übergangsregion bis zu 45%
  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Eintrag im Handelsregister oder i.S. der Handwerksordnung

Förderrichtlinie (vrsl. bis 31. Dezember 2029)

Sie möchten ein Forschungs- und/oder Entwicklungsvorhaben in Ihrem Unternehmen durchführen? Das Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen bietet Anreize, neue vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen, die eine deutschlandweite Neuheit darstellen, zu entwickeln. Die innovativsten Vorhaben sollen dazu beitragen, die Marktchancen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie kleiner Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung zu verbessern. Dabei soll sowohl die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen als auch die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen intensiviert werden

  • Förderung von Einzel-, Verbund- und Kooperationsvorhaben
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 500.000 Euro für Unternehmen
  • Zuschusshöhe beträgt bis zu 100% bei Forschungseinrichtungen

Förderrichtlinie (vrsl. bis 31. Dezember 2029)

Ziel der Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur ist es, kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft den Zugang zu Forschungsinfrastruktur zu ermöglichen, um die Entwicklung verbesserter oder neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen voranzutreiben.

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, bis zu einem Betrag von max. 30.000 Euro
  • KMU der gewerblichen Wirtschaft
  • Beauftragung von Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistender, im Zusammenhang mit einem eigenen Innovationsvorhaben.

Förderrichtlinie (vrsl. bis 31. Dezember 2029)

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsförderung im Handwerk bedeutet die Integration umweltbewusster Praktiken und sozialer Verantwortung in handwerkliche Prozesse. Ziel ist es, Ressourcen effizient zu nutzen, Abfälle zu minimieren und positive soziale Auswirkungen zu erzielen. Durch nachhaltiges Handeln strebt das Handwerk eine langfristige, umweltfreundliche und sozial gerechte Entwicklung an.

Ihr Eigenheim, Ihr Unternehmen oder Ihre Kommune soll energieeffizienter werden? Dann informieren Sie sich jetzt über attraktive Förderangebote der Bundesregierung. Mit dem Förderwegweiser Energieeffizienz gelangen Sie mit nur wenigen Klicks zu genau der Förderung, die zu Ihrem Vorhaben passt.

Bitte beachten Sie, dass sich die genannten Programme und ihre Bedingungen ändern können. Es ist ratsam, die jeweiligen Programmwebseiten oder die offiziellen Informationen der zuständigen Stellen zu überprüfen, um aktuelle Details zu erhalten.

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. (FH) Michael Sandmann Telefon 0441 232-214 Telefax 0441 232-55214 sandmann@hwk-oldenburg.de