© Falk Heller
Budget für Ausbildung
Menschen mit Behinderungen eine Chance auf Ausbildung eröffnen.
Ist Ihr Handwerksbetrieb offen für die Ausbildung von Menschen mit Behinderung? Können Sie sich vorstellen Menschen, die behinderungsbedingt eigentlich nicht die Voraussetzungen für eine Ausbildung besitzen, eine Chance zu bieten, sich trotzdem zu beweisen? Dann stellen Sie Auszubildende ein, die mit dem Budget für Ausbildung gefördert werden.
Budget für Ausbildung
- stellt eine Förderalternative zur Werkstatt für Menschen mit Behinderung bzw. zu einem anderen Leistungsanbieter dar, wenn eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt
- ist eine Geldleistung und keine Maßnahme
- fördert den Weg zu mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen
- kann nur bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis gefördert werden
- muss immer individuell ausgestaltet werden
Was wird gefördert?
- Übernahme der vollen Ausbildungsvergütung inkl. des Arbeitgeberbeitrages an den Sozialversicherungsbeiträgen
- Kosten für notwendige Anleitung und Begleitung im Betrieb
- Übernahme von Fahrtkosten (ggf. Kinderbetreuungskosten, Haushaltshilfe)
- Schulischer Teil in einer Einrichtung der Rehabilitation (Berufsbildungswerk, Berufsförderungswerk, sofern behinderungsbedingt erforderlich)
Voraussetzungen
- Es muss ein Anspruch auf Förderung für das Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung vorliegen
- Es muss ein betriebliches Ausbildungsverhältnis abgeschlossen werden (auch betriebliche Fachpraktikerausbildungen)
- Die zuständige Kammer muss das Ausbildungsverhältnis eingetragen haben vor Beginn der Förderung
- Es muss ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt worden sein und der Status Rehabilitand/in muss festgestellt worden sein
- Gesetzliche Verankerung: §61a Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Download pdf Flyer Arbeitsagentur (1,41 MB)
Download pdf Ansprechpartner EAA (755,66 KB)
Wer berät und unterstützt?
Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit (Sitz des Arbeitgebers), die EAA Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen (eaa-niedersachsen.de)
Für Betroffene: die Reha-Beratung der Agentur für Arbeit (Wohnortprinzip), EUTB – ergänzende unabhängige Teilhabeberatung – https://www.teilhabeberatung.de/, Reha-Ansprechstellen der BA – Kontakt über: Oldenburg-Wilhelmshaven.Ansprechstelle-Rehabilitation@arbeitsagentur.de
Was noch wichtig ist:
Die Agentur für Arbeit Oldenburg-Wilhelmshaven unterstützt bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz oder hilft bei der Vermittlung interessierter Auszubildende, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.