Das Projekt IWiN:
Die Regionale Anlaufstelle an der Handwerkskammer Oldenburg ist Ihr Ansprechpartner für ESF-geförderte Weiterbildung. Da jeder Betrieb vor verschiedenen Herausforderungen steht, sind auch ganz unterschiedliche Lösungsansätze gefragt. Durch das Projekt "Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)" haben Sie die Möglichkeit Zuschüsse für Qualifizierungen zu bekommen, die Ihnen einen konkreten Nutzen bringen. Ob Sie sich dabei z.B. durch fachliche Weiterbildung ein neues Geschäftsfeld aufbauen, Ihr Methodenwissen verbessern, um interne Abläufe zu optimieren, oder Ihre Sozialkompetenz im Umgang mit Mitarbeitern oder Kunden steigern, spielt dabei keine Rolle - der betriebliche Nutzen zählt. Um für jedes Qualifizierungsziel auch den geeigneten Partner zu haben, können Sie das Bildungsangebot verschiedenster Weiterbildungsträger Ihrer Wahl nutzen.
Weiterbildungsberatung:
Ziel der Förderberatung soll die Unterstützung von niedersächsischen klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) im Strukturwandel sein. Hierfür stehen Finanzmittel des Landes Niedersachsen und des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Der Projektberater der Handwerkskammer bietet konkrete Hilfe bei der Umsetzung des Programms in Ihrem Betrieb, und begleitet Sie von der Antragsstellung bis zur Auszahlung der Fördermittel.
Was wird gefördert?
Gefördert werden können Weiterbildungsmaßnahmen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildung. Dies gilt für einzelne Beschäftigte von KMU sowie für BetriebsinhaberInnen von Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte ohne Azubis) in Niedersachsen. Die Qualifizierungsmaßnahmen müssen sich dabei auf die Vermittlung von Fach-, Sozial- und/oder Methodenkompetenzen beziehen. Maßnahmen, die der auschließlichen Vermittlung von Grundkenntnissen dienen und/oder überwiegend Produktschulungen (insbesondere im EDV-Bereich) enthalten, sind beispielsweise nicht förderfähig.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildung. Zur Berechnung der Fördersumme werden die Kosten der Qualifizierungsmaßnahme, sowie die betrieblichen Kosten durch Lohnfortzahlungen für die TeilnehmerInnen (Freistellungskosten), herangezogen. Für BetriebsinhaberInnen ist die Anrechnung von Freistellungskosten nicht möglich. Gefördert werden nur die reinen Qualifizierungskosten bis zu maximal 4.000 Euro pro Betrieb und Haushaltsjahr. Über die Höhe der Einzelförderung bescheidet die Regionale Anlaufstelle (RAS). Grundlage hierfür ist Ihr vorgelegter Antrag in Bezug auf die geltende Förderrichtlinie.
Wer kann wo einen Antrag stellen?
Antragsteller ist immer das Unternehmen (KMU), das seinen Betriebssitz in Niedersachsen hat und einem wirtschaftlichen Strukturwandel unterliegt. Zur Antragstellung und Beratung wenden Sie sich bitte an Ihre RAS:
Regionale Anlaufstelle • Handwerkskammer Oldenburg • Theaterwall 32 • 26122 Oldenburg
WICHTIGE HINWEISE:
Achten Sie bitte vor Antragstellung auf die Vollständigkeit und Plausibilität Ihrer Angaben im Förderantrag. Im Einzelnen sind folgende Unterlagen zur Beantragung unbedingt erforderlich:
- für jedes Unternehmen (jeden Betrieb) und jeden Schulungsteilnehmer pro Weiterbildung ein vollständiger Antrag im Original;
- ein Angebot ihres Bildungsträgers mit Angaben zu: Bezeichnung des Lehrgangs, Veranstaltungsort, Beginn und Ende (Datum) der Qualifizierungsmaßnahme, Anzahl der zu leistenden Unterrichtseinheiten (UE à 45 Minuten), Lehrgangskosten (netto und exkl. Verpflegung etc.), sowie eine inhaltliche Beschreibung des Lehrgangs;
- eine vom Antragsteller beglaubigte Kopie (Firmenstempel und Unterschrift) der letzten Gehaltsabrechnung des Teilnehmers, für die Berechnung eventueller Freistellungskosten.
Ihr Antrag auf Förderung einer Weiterbildung muss vor Lehrgangsbeginn bewilligt worden sein. Der Antrag sollte uns folglich möglichst 4 Wochen vor Maßnahmebeginn vorliegen.
ABSCHLIESSEND: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung und/oder Übernahme von Kosten durch die Regionale Anlaufstelle! Alle Belege mit Bezug zu diesem Förderprogramm sind nach EU-Recht bis zum 31.12.2023 aufzubewahren!
WICHTIG: Melden Sie sich erst beim Bildungsanbieter verbindlich an, nachdem Sie das Förderangebot Ihrer Regionalen Anlaufstelle schriftlich angenommen haben. Sie können sich schon vor Annahme des Förderangebotes einen Teilnehmerplatz unter der Voraussetzung reservieren, dass der Bildungsträger folgende Erklärung von Ihnen schriftlich akzeptiert: "Sofern keine IWiN-Förderung gewährt wird, besteht das Recht zum Rücktritt".
Projektberater und Ansprechpartner:
Holger König
Telefon: 0441 232-240
Telefax: 0441 232-278
Email: koenighwk-oldenburg.de

